Viele Corona-Beschränkungen sind mittlerweile in Schleswig-Holstein gelockert worden. Nun ist es auch Touristen erlaubt, in das Bundesland zu reisen. Für die kommenden Feiertags-Wochenenden gibt es aber auch Einschränkungen. So werden Tagesausflüge auf die beliebten Nordseeinseln untersagt. Davon ausgenommen sind allerdings einige der Bade-Destinationen.
Wie nun bekannt wurden, ist es zu Christi Himmelfahrt und am nachfolgenden Wochenende sowie zu Pfingsten nicht erlaubt, die in Schleswig-Holstein gelegenen Nordseeinseln und sowie fast alle Halligen als Tagestouristen zu betreten. Ebenso gibt es ein Betretungsverbot an beiden Wochenenden für St. Peter-Ording. Auf diese Maßnahme haben sich das Land und die betroffenen Kommunen nun verständigt. Der Hintergrund dieser restriktiven Maßnahmen ist die Angst vor einem überbordenden Massenandrang von Tagesbesuchern in den genannten Orten.
Zur Begründung sagte Bernd Buchholz von der FDP und Wirtschaftsminister des Landes: “Schleswig-Holstein bietet Platz für alle, aber nicht für alle gleichzeitig in bestimmten Top-Destinationen wie Sylt oder Timmendorfer Strand”. Möglich sei zudem, dass mögliche Beschränkungen des Tagestourismus auch über die Feiertage hinaus verlängert werden könnten. Bereits mit dem heutigen Tage gilt das allgemeine Betretungsverbot für Tagestouristen auf der einzigen Hochseeinsel Deutschlands, Helgoland.
Beschränkungen gelten nicht für die Ostsee
Die nun beschlossenen generellen Beschränkungen gelten allerdings nicht für die Badeorte an der Ostsee, wie etwa Scharbeutz. Daraus ergibt sich, dass an beiden langen Wochenenden ein Besuch der Ostseeinsel Fehmarn durchaus möglich ist. Diese Regelungen gelten auch für Nordstrand und die Hamburger Hallig.
Zahlreiche Lockerungen, die im Rahmen der Corona-Krise ausgesprochen worden waren, sind heute in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Es ist nun wieder erlaubt, Hotels, Ferienwohnungen und auch Restaurants zu öffnen. Auch dürfen Touristen aus anderen Bundesländern wieder in das nördlichste Bundesland einreisen. Allerdings gelten in allen genannten Bereichen strenge Hygiene- und Abstandsregelungen.
In den Beschlüssen der Landesregierung in Kiel sind auch die Aufhebungen der Betretungsverbote für die Inseln und Halligen enthalten. Doch wurde in diesem Zusammenhang den betroffenen Kreisen die Möglichkeit eingeräumt, bei Bedarf weitestgehend eigene Regelungen für den Zutritt umzusetzen, um damit eine Begrenzung des Tagestourismus erreichen zu können.
Diesbezüglich baten dann die Inseln Föhr, Amrum und auch Sylt darum, eine spätere Öffnung ihrer Inseln für Tagestouristen umsetzen zu dürfen. Somit wird es noch eine Weile dauern, bis ein Trip auf die Inseln möglich sein werden.
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