Die Jagd war für Ihn nicht „einfach nur ein Hobby, sondern willkommene Pflicht.“, den Jagdschein selbst hatte er seit 23 Jahren. Aber am 12. August des letzten Jahres machte Hans-Jürgen H. einen verhängnisvollen Fehler. Das hatte furchtbare Folgen. Seine Kugel durchschlug sowohl ein Wildschwein als auch die Scheibe eines vorbeifahrenden Autos. Der Mann im Wagen wurde dabei tödlich verletzt.
Wegen fahrlässiger Tötung steht der Informatiker nun vor dem Landgericht Amberg (Bayern). Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, nicht auf ausreichenden Kugelfang geachtet zu haben. Vor Gericht weint der Angeklagte: „Es tut mir alles so unendlich leid. Ich habe versucht, mich in alle Beteiligten hineinzuversetzen, das muss fürchterlich sein.“ Die Eltern des Opfers sitzen ihm als Nebenkläger direkt gegenüber, auch die Mutter weint.
Das war der Jagdunfall von Nittenau
In einem Maisfeld neben der B 16 leitete der Angeklagte eine Drückjagd auf Wildschweine, elf weitere Schützen waren mit dabei. Er hatte vor dem Beginn der Jagd noch einmal ausdrücklich auf die Gefahr durch die nahegelegene Straße hingewiesen. Ein anderer Jagdteilnehmer hatte bestätigt, dass H. gesagt habe, keine Wildsau ist es wert, dass ein Menschenleben gefährdet wird. Keiner habe auf die Straße zu schießen. Aber augenscheinlich vergaß der Jagdleiter seine eigene Anweisung. Als drei Wildschweine aus dem Dickicht auf das Feld getrieben wurden, schoss er mit seiner Selbstladebüchse von einem Traktor aus auf die Tiere.
Nach den Ermittlungen durchschlug der Schuss auf das dritte Schwein dieses und flog von dort weiter auf die Straße. Es traf die Scheibe des vorbeifahrenden Autos mit Peter B. (62) und Harald S. (47) an Bord. Das Projektil durchschlug die Seitenscheibe und traf den Jüngeren der beiden erst im rechten Unterarm und bohrte sich dann in die Lunge. Er war auf der Stelle tot.
Die Eltern des Opfers sagten gegenüber einer Zeitung: „Unser Sohn ist hingerichtet worden wir ein Wildschwein. Wir haben keine Lebensfreude mehr.“ Seine Waffen hat Hans-Jürgen H. nach dem schrecklichen Unfall abgegeben. Ebenso hat er seinen Jagdschein nicht mehr verlängern lassen. Nach den Geschehnissen möchte er nicht länger Jäger sein, „auf keinen Fall“. Das Urteil in diesem Fall wird am 25. Juli erwartet, dem Vater von drei Kindern drohen dann bis zu fünf Jahre Gefängnis.
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