In Dortmund ist es zu einer unfassbaren Tragödie gekommen. Durch einen oder mehrere Schüsse von Polizisten ist dabei ein 16 Jahre alter Jugendlicher ums Leben gekommen. Zuvor soll dieser die Beamten mit einem Messer bedroht und angegriffen haben, teilte ein Sprecher der Polizei in einer ersten Stellungnahme mit. Was genau den Einsatz ausgelöst hat, konnte bislang noch nicht vollumfänglich bestimmt werden.
Gegen 16.25 Uhr war am Montag ein Notruf eingegangen, der die Beamten in die Holsteiner Straße beorderte. Dort war es dann zu einem Einsatz der Schusswaffen gekommen, so der Polizeisprecher. Wie viele Schüsse abgegeben wurden und ob lediglich ein Beamter oder mehrere geschossen haben, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.
Trotz einer umgehend eingeleiteten Notoperation sei der Jugendliche wenig später in einem Krankenhaus gestorben. Aus Neutralitätsgründen hat die Recklinghausener Polizei die Ermittlungen in Dortmund übernommen, heißt es aus Behördenkreisen.
Derweil berufen sich die „Ruhr Nachrichten“ auf einen der beteiligten Staatsanwälte, wonach der junge Mann in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht gewesen sei. Diese befinde sich in dem Komplex der St.-Antonius-Gemeinde, wo auch das Drama seinen Lauf nahm.
Immer wieder kommt es vor, dass Beamte zur Waffe greifen müssen. Erst in der vergangenen Woche ist es bei einem Polizeieinsatz im Frankfurter Bahnhofsviertel ein 23 Jahre alter Obdachloser durch einen Polizeischuss ums Leben gekommen. Vorausgegangen war ein Anruf, dass ein bewaffneter Mann in einem Hotel Personen bedroht haben soll. Dies hatte das hessische Landeskriminalamt mitgeteilt.
Und wie berichtet, kam es in der vergangenen Woche auch zu einem tödlichen Polizeieinsatz bei der Zwangsräumung einer Wohnung in Köln. Ein 48 Jahre alter Mieter wurde durch Schüsse getötet. Nach ersten Erkenntnissen hatte er die Beamten mit einem Messer angegriffen. Auch der Einsatz von Pfefferspray konnte den Mann nicht zur Besinnung bringen, so dass schlussendlich die Waffe gezogen und geschossen wurde.
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und wieder ein Toter durch Bullen- sie wissen angeblich nicht ob nur 1 Bulle geschossen hat oder mehrere und wie oft geschossen wurde.... lächerlich
Beschimpfung der Polizei (so wie hier durch robo33) sollte m.E. Straftatbestand sein oder werden und damit der Pflicht zur Aufklärung und Anklage unterliegen. So 'was wird allzu oft der Meinungsfreiheit zugeschrieben.
@ Kl.-J. H.. sie interessieren "berleidigungen" mehr als der tod eines menschen? sagt ja viel über sie aus...