Koalition beschließt Familienentlastungsgesetz – Kinderbaugeld, Kindergeld und Freibeträge

Die Regierung will mit mehreren Maßnahmen Familien entlasten. So sollen das Kindergeld und Freibeträge erhöht werden. Zudem soll der kalten Progression Einhalt geboten werden. Manch der Maßnahmen sind gesetzlich verankert. Doch die Opposition will mehr.

Insgesamt ist eine Entlastung der Familien in Deutschland von rund vier Milliarden Euro geplant. Ab 2020 sollen es sogar nahezu zehn Milliarden Euro pro Jahr sein. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD beschließt ein Familienentlastungsgesetz, welches neben Lob und Preis auch Kritik erntet.
Im Koalitionsvertrag vom Februar 2018 steht: „Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu entlasten ist unser Ziel.“

So wurde eine Kindergelderhöhung in zwei Schritten beschlossen. Das bedeutet, dass für das erste und zweite Kind ab Juli 204 Euro gezahlt wird. Für das dritte und vierte dann 210 und 235 Euro. Ab Januar 2019 wird der Satz dann nochmal um 15 Euro pro Monat erhöht.

Zusätzlich zu der Erhöhung des Kindergeldes soll der steuerliche Kinderfreibetrag von 7428 Euro auf 7812 im Jahr 2020 erhöht werden. Auch diese Maßnahme ist in zwei Schritten geplant.
Beim Thema Baukindergeld wurde lange gestritten. Doch die Parteien konnten sich einigen. Nun soll es die Förderung unabhängig von der Größe des gebauten oder gekauften Hauses beziehungsweise Wohnung geben.

In der Nacht beschloss der Koalitionsausschuss: „Angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum wollen wir einen schnell wirksamen Impuls für die Eigentumsbildung von Familien setzen“.

Die milliardenteure Subvention soll nun ganz schnell laufen. Schon ab dem 1. August können die ersten Anträge gestellt werden, für den Kauf oder Bau von Wohneigentum rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.
Doch das Baukindergeld ist zeitlich begrenzt. Bis zum 31. Dezember 2020 soll die Subvention gehen, denn länger werden die geplanten zwei Milliarden Euro nicht reichen.

Auch wurde die geforderte Wohnflächen-Begrenzung abgeschmettert. Um die Kosten zu decken, verlangte der Finanzminister Olaf Scholz ein Maximum von 120 Quadratmetern.

Die Einschränkung sieht jedoch vor, dass es eine Einkommensgrenze für das Baukindergeld geben soll. Eine dreiköpfige Familie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 90 000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr haben. Mit jedem Kind mehr erhöht sich die Grenze um 15 000 Euro.
Eine Familie mit drei Kindern hätte somit einen „Freibetrag“ von 135 000 Euro pro Jahr.

Sind alle Häkchen gesetzt, gibt es vom Staat dann für das neu erworbene Haus pro Jahr und pro Kind zehn Jahre lang 1200 Euro.

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Alexander Grünstedt