Blackbox-Pflicht! Künftig werden Daten aus dem Auto gespeichert – das müssen Sie wissen

Im Jahr 2022 wurden auf Deutschlands Straßen 2776 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet und über 358.000 verletzt, viele davon schwer. Oft muss die Polizei lange und intensiv ermitteln, um den Unfallhergang zu klären, und manchmal kann keine Gewissheit erlangt werden. Nun sollen Schritte unternommen werden, um dies zu ändern. Aber bedeutet das für die Deutschen einen großen Eingriff in die Privatsphäre?

Die Ermittler bei Verkehrsunfällen setzen große Hoffnungen darauf, dass der Einbau einer so genannten “Blackbox” oder eines “Event Data Recorders” (Ereignisdatenspeicher) in Fahrzeugen im Falle eines Unfalls wertvolle Informationen liefern wird. Aber wird das Gerät jeden Ihrer Schritte im Straßenverkehr aufzeichnen und zu unerwarteten Bußgeldern führen? Hier ist, was Sie wissen müssen.

Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle M1-Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die neu zugelassen werden, mit einem Ereignisdatenschreiber (EDR) ausgestattet sein. Wenn Sie ein neues E-Auto gekauft haben, sind die Chancen groß, dass es bereits mit einem solchen Gerät ausgerüstet ist, da die Hersteller seit dem 6. Juli 2022 verpflichtet sind, es in ihre neuen Fahrzeugtypen einzubauen.

Dies ist das Ergebnis einer Initiative der EU zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Aber wird dadurch Ihre Privatsphäre beeinträchtigt? Nach den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen zeichnet der EDR Daten wie Geschwindigkeit, Bremskraft, Auslösung der Airbags und Status der Sicherheitssysteme (z. B. Sicherheitsgurte) im Falle eines Zusammenstoßes auf. Der Zweck der Daten, die nach Angaben der EU-Kommission anonymisiert werden, ist die Unfalluntersuchung und -analyse.

Der ADAC erklärt weiter, dass die EDRs nur kurze Zeitspannen aufzeichnen werden, die für einen Unfall direkt relevant sind: Es werden nur die letzten 5 Sekunden vor und 300 Millisekunden nach einer Kollision gespeichert. Außerdem werden die Daten nicht an andere Stellen außerhalb des Fahrzeugs übermittelt. Sie können nur von der Polizei oder anderen Sachverständigen auf richterliche Anordnung angefordert werden.

Autofahrer müssen also nicht befürchten, dass in Zukunft jede ihrer Bewegungen verfolgt wird. Der EDR wird einfach als kleines Gerät zusammen mit dem Airbag-Steuergerät des Fahrzeugs eingebaut, und seine Daten werden nur im Falle eines Unfalls relevant.

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Alexander Grünstedt