Lehrern droht bei Quarantäne Kürzung der Bezüge

Im Schulministerium von NRW gibt es derzeit die Befürchtung, dass es am Ende der Herbstferien zu massiven Unterrichtsausfällen kommen kann. Grund ist, dass möglicherweise viele Lehrer nicht zum Dienst kommen, da sie sich nach ihrem Urlaub in Quarantäne begeben müssen. Inzwischen wurden harte Konsequenzen für diesen Fall angekündigt.

Lehrer, die in den Herbstferien eine Urlaubsreise in ein Corona-Risikogebiet unternommen haben, müssen bis zum Ende der unterrichtsfreien Zeit ihre fällige Quarantäne abgeschlossen haben, wie das NRW-Schulministerium mitgeteilt hat. In einem Schreiben des Ministeriums an die verschiedenen Bezirksregierungen heißt es dazu: „Private Reisen können zwar (…) nicht untersagt werden, allerdings können bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen (…) in Betracht kommen“. Die Schulen sind über den Inhalt dieses Schreibens in Kenntnis gesetzt worden. Das Ministerium mahnt denn auch an, dass es bei einem unentschuldigten Fernbleiben vom Dienst zu einer Streichung von Dienstbezügen kommen kann.

Von Seiten des SPD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Thomas Kutschaty, kommt heftige Kritik gegenüber Ministerium. Er sagte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk: „Das ist auf keinen Fall der richtige Weg. Das zeigt aber auch, welche Wertschätzung diese Landesregierung den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen entgegenbringt.“ Lehrer werden mit Drohungen kaum zu motivieren sein. Der Oppositionsführer sagte weiter: „Das ist schädlich, das sollte man nicht tun“.

In dem Schreiben des Schulministeriums werden auch die Schülerinnen und Schüler darauf hingewiesen, dass das Betreten der Schulgebäude und –gelände untersagt werden könne, wenn mach sich nicht an die Quarantänebestimmungen halte und nach einem Urlaub in einem Risikogebiet einfach wieder in die Schule zurückkehre. „Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.“

Hingegen werde es denjenigen Schülerinnen und Schülern nicht als Schwänzen angerechnet, wenn sie nach dem Ferienende aus Quarantänegründen zu Hause bleiben. Das Ministerium urteilt, dass das Urlaubsverhalten dem privaten Lebensbereich zuzuordnen sei. Hat allerdings eine Schule berechtigte Zweifel daran, ob sich ein Schüler in Quarantäne befindet und daher nicht am Unterricht teilnehmen kann oder er aus anderen Gründen nicht erscheint, so kann von Seiten der Schule ein Nachweis bei den Eltern abgefordert werden, der eine Reise in ein Risikogebiet bezeugt. Durch den Nachweis eines negativen Tests entfällt allerdings die Quarantänepflicht. In NRW beginnen die Herbstferien am 12. Oktober.

Social
Author
Martin Beier