Mann erschießt sich im Gerichtssaal bei Urteilsverkündung

Ein Justizangestellter in Moskau muss sich in einem Korruptionsprozess verantworten. Dieser erschießt sich in dem Augenblick, als das Urteil gefällt wird. Wie die Waffe in das Gericht geschmuggelt werden konnte, ist nun Gegenstand von Ermittlungen.

Ein früherer Staatsbeamter hat sich vor den Augen des Richters in einem Gerichtssaal in Moskau erschossen. Die furchtbare Tat hat sich während der Urteilsverkündung ereignet. Die Sprecherin des Gerichts im Stadtbezirk Tschertanowski, Uljana Solopowa, hat den Vorgang gegenüber der Agentur Interfax bestätigt. Der Mann, früher Mitarbeiter im Strafvollzug, war angeklagt gewesen, einen Kollegen um zehn Millionen Rubel (rund 144.000 Euro) erpresst zu haben. Das Urteil für dieses Vergehen lag bei frei Jahren Haft.

Wie der Mann die Waffe in das Gericht bringen konnte, muss nun nach Darstellung des Gerichts geklärt werden. Der Fall wird aktuell von Kriminalisten untersucht. Eigentlich sind die Sicherheitsvorkehrungen in den Gerichten in Russland sehr hoch, unter anderem werden Metalldetektoren und uniformierte Sicherheitskräfte eingesetzt.

Der Mann war 1986 in Tschernobyl gewesen

Nach Darstellung seine Anwalts Grigori Iwanischtschew war der ehemalige Staatsbeamte wegen einer schweren Krebserkrankung unter sehr strengen Auflagen auf freiem Fuß gewesen. Allerdings hatte er stets seine Unschuld beteuert. Entlastende Beweise, wie unter anderem Tonmitschnitte, sind von dem Gericht nie berücksichtigt worden. Das hatte der Verurteilte immer wieder gesagt.

In seiner Funktion als Leiter des Fuhrparks des russischen Strafvollzuges habe er in den vergangenen Jahren den stellvertretenden Chef dieser Behörde erpresst. Unklar sind allerdings immer noch die genauen Hintergründe.

Auch der Gefängnisdienst steht, wie andere staatliche Stellen in Russland auch, im Ruf, korrupt zu sein. Im gleichen Atemzug klagen Menschenrechtler immer wieder an, dass es bei der russischen Justiz zu willkürlichen Urteilen komme und Richter käuflich seien.

Gegenüber den Medien sagte der Anwalt des Angeklagten, dass sein Mandant bei der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahre 1986 zu den Helfern gehört habe, die zur Beseitigung der Schäden eingesetzt worden waren. Der Mann habe sich mit einer Pistole erschossen, die er in Anerkennung und Auszeichnung für seine vorbildlichen Leistungen im Dienst erhalten habe.

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Martin Beier