Massenentlassung aus deutschen Gefängnissen

In einer massiven Amnestie-Aktion der deutschen Justizbehörden wurden im Laufe der letzten Tage eine große Anzahl von Straftätern vorzeitig aus deutschen Gefängnissen entlassen und wieder in die Gesellschaft zurückgeführt. Die bundesweite Amnestierunde ist immer noch nicht abgeschlossen und weitere Haftentlassungen stehen bevor. Bei den amnestierten und befreiten Insassen handelt es sich um Straftäter, die im Zusammenhang mit Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurden.  

Die bundesweite Amnestie betrifft zumeist diejenigen, die mit einer gewissen Menge von Cannabis erwischt wurden. Seit dem 1. April ist der Besitz von Marihuana unter bestimmten Voraussetzungen legal im gesamten deutschen Raum. Mit der Amnestierung unter besonderen Umständen werden auch Straftäter, die vor diesem Datum wegen einer geringen Menge von Cannabis-Besitz verurteilt wurden, vorzeitig aus der Haft entlassen. 

Bereits bevor dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes hatten Staatsanwälte und Richter sich lautstark beschwert, dass eine rückwirkende Amnestie der Straftäter einen enormen Arbeitsaufwand mit sich bringen würde. Seit April mussten mehr als 216.000 Gerichtsurteile bundesweit im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz überprüft werden.

In vielen der zu untersuchenden Verfahren handelt es sich um sogenannte Mischfälle, bei denen auch andere Straftaten zu der Verurteilung beigetragen haben. Diese müssen vor einer möglichen Amnestie alle einzeln von einem Richter untersucht werden, bevor eine neue Entscheidung über das Schicksal des Verurteilten gefällt wird. 

In der Amnestie-Aktion wurden nach Angaben der Tagesschau bisher 125 verurteilte Straftäter in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen und der Rheinland-Pfalz freigelassen, 50 davon bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm (NRW). Allerdings haben mehrere Bundesländer noch keine Angaben zu der Amnestie gemacht und die Dunkelziffer der Gefängnisentlassungen liegt wahrscheinlich beträchtlich höher. Zudem stehen noch zehntausende von Verfahren im Zusammenhang mit den Mischfällen aus, bei denen man mit weiteren Freilassungen rechnen sollte.  

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Alexander Grünstedt