In Deutschland gibt es kaum einen Haushalt oder Betrieb, der noch nie bei Amazon eingekauft hat. Der amerikanische Online-Riese ist mit Abstand der größte Versandhändler hierzulande und wird oft beschuldigt, für das generelle Ladensterben in deutschen Innenstädten verantwortlich zu sein. Neu für die meisten ist jedoch die Anschuldigung, dass Amazon seit mehr als einem Jahr die eigenen Kunden mit überhöhten Preisen bestraft haben soll. Das hat aber gerade der Gerichtshof in Düsseldorf bekräftigt und den Online-Giganten dazu verdonnert, Rückerstattungen zu leisten.
Unerwartete Preissteigerung
Das Urteil kam nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die gegen gewisse Zahlungsforderungen des Online-Riesen eingelegt wurde. Betroffen sind Kunden, die sich vor September 2022 für das Mitgliedsprogramm Prime angemeldet hatten. Prime bietet Abonnenten nicht nur einen Streamingservice für Filme und Serien aus aller Welt an, sondern auch freien Versand für das meiste, das von Amazon oder dessen Unterhändlern zum Verkauf angeboten wird. Im September 2022 hatte der Online-Riese die Mitgliedschaftspreise für das Programm plötzlich kräftig angehoben. Als Begründung nannte Amazon „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale war die Erhöhung unzulässig, da sie ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgte.
Millionen Euro in Rückerstattungen
Bei der Preiserhöhung im September 2022 wurde die Amazon Prime-Mitgliedschaft von 7,99 Euro auf 8,99 Euro verteuert. Das bedeutet einen Anstieg von 12 Prozent. Bei der jährlichen Mitgliedschaft wurden 89,90 Euro statt zuvor 69 Euro mehr berechnet, was eine Verteuerung von etwas mehr als 30 Prozent bedeutet. Zufolge einer Sprecherin von Amazon hat der Konzern alle Kunden gemäß der deutschen Rechtslage von dem Preisanstieg informiert und angeboten, die Mitgliedschaft umgehend zu kündigen, wenn der Kunde nicht damit einverstanden wäre. Dem Gericht waren die Taktiken von Amazon jedoch nicht durchsichtig genug. Zufolge des Urteils können deshalb Prime-Mitglieder, die von der Preissteigerung betroffen waren, zwischen 28 Euro und 62,70 Euro zurückverlangen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Eine Sprecherin für Amazon teilte mit, dass man intern prüfen wird, ob man in die Berufung gehen soll. Auch die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen ist bereits in vollem Gang mit den Vorbereitungen zu einer Sammelklage, um die Beträge für die betroffenen Amazonkunden einzuziehen. Nach vorläufigen Berechnungen wird es sich dabei um einen Schadensersatz in den vielfachen Millionen handeln.
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