Ab dem 1. Januar 2024 kommt es zu einer erfreulichen Lohnanhebung für Tausende Deutsche. Auch Sie profitieren davon, falls Ihnen derzeit der Mindestlohn bezahlt wird. Denn die zuständige Kommission hat entschieden, dass dieser von 12 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden soll.
Zu wenig, finden die Arbeitnehmervertreter. Doch sie seien in der Kommission überstimmt worden. „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen“, so Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Man habe sich einen deutlich größeren Sprung von 12 auf 14 Euro gewünscht.
Die Mindestlohnkommission kommt alle zwei Jahre zusammen und diskutiert darüber, wie viel ein Arbeitnehmer in Deutschland mindestens verdienen soll. Die Empfehlung basiert auf der Inflation sowie der Tarifentwicklung. Die Kommission setzt sich aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Wissenschaftlern zusammen und handelt im Auftrag der Regierung, welche dem Vorschlag auch meistens so folgt. Unklar ist das jedoch in einem Fall wie jetzt: Die Mitglieder konnten sich nicht einigen.
Erst seit 2015 gibt es überhaupt einen Mindestlohn in Deutschland. Damals betrug er noch 8,50 Euro. Seither wurde er Schritt für Schritt auf 12 Euro erhöht, was einem Plus von 41 Prozent entspricht. Er gilt für alle Deutschen, auch Minijobber, mit nur wenigen Ausnahmen: Keinen Anspruch haben Jugendliche unter 18 Jahren und ohne Berufsabschluss sowie Praktikanten, die weniger als drei Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind. Für Auszubildende gelten hingegen spezielle Regeln betreffend der Mindestvergütung.
Zusätzlich zu diesem branchenübergreifenden, gesetzlichen Mindestlohn gibt es vereinzelt auch noch höhere branchenspezifische Mindestlöhne. Dabei handelt es sich um eine unterste Lohngrenze, die verpflichtend einzuhalten ist. Diese gibt es zum Beispiel im Bauhauptgewerbe, der Gebäudereinigung und der Pflegebranche. Diese Mindestlöhne werden zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern vereinbart. und anschließend für allgemeinverbindlich erklärt.
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