Ein Regierungsbeschluss mit großen Auswirkungen: Millionen von deutschen Mietern werden demnächst am Ende des Monats weniger Geld zur Verfügung haben. Bis zu 10 % der Kosten für die im neuen Heizungsgesetz geforderte Heizungsmodernisierung könnten auf die Vermieter umgelegt werden.
Das neue Wärmegesetz, das “Gebäudeenergiegesetz”, wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sein Ziel: Es soll den Einbau effizienter und umweltschonender Heizungsanlagen fördern. Dies soll zu einem geringeren Heizmaterialverbrauch und niedrigeren Emissionen im ganzen Land führen.
Es ist schwer, diese Absichten zu bestreiten, aber für viele Mieter könnte das neue Gesetz zu erheblichen monatlichen Mehrkosten führen. Und das in einer Zeit, in der viele Menschen ohnehin schon sehr genau auf ihre Ausgaben achten müssen.
Wie viel werde ich als Mieter zahlen müssen?
Das neue Gesetz fordert Vermieter auf, alte und ineffiziente Heizungsanlagen durch umweltfreundlichere Alternativen zu ersetzen. Dazu gehören unter anderem die umstrittenen Wärmepumpen, Brennwertkessel und solarthermische Heizsysteme. Nach dem neuen Wärmegesetz kann der Vermieter 10 % der verbleibenden Kosten für diese Umrüstung auf den Mieter umlegen, nachdem der staatliche Zuschuss gewährt wurde. Ohne Zuschuss können 8 % der Kosten umgelegt werden. Die Mieter müssen damit rechnen, dass sie bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche mehr pro Monat zahlen müssen. Wenn Sie also in einer 80-Quadratmeter-Wohnung leben, belaufen sich Ihre monatlichen Mehrkosten auf 40 Euro. Ein Teil dieser Kosten dürfte durch die zumindest theoretischen Einsparungen, die das effizientere Heizsystem mit sich bringt, wieder ausgeglichen werden, doch es gibt einen großen Haken.
Verbraucherschützer haben in diesem Zusammenhang bereits einige Bedenken geäußert: Denn nach dem Wärmegesetz hat der Mieter keinen Einfluss auf die Wahl des Heizsystems. Das ist allein Sache des Eigentümers des Gebäudes. Entscheidet sich der Vermieter also für den Einbau einer recht teuren und lauten Wärmepumpe, muss sich der Mieter an den Kosten beteiligen, auch wenn er mit dem installierten Heizsystem nicht zufrieden ist.
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