Er vergewaltigte ein Mädchen (11) mit einer Wolfsmaske. Gutachter hatten ihn als „harmlos“ eingestuft. Zeugen sahen die Tat und schritten nicht ein.
Am Donnerstag nahm die Polizei in München den 43-jährigen Christoph K. fest. Der Vorwurf: Am Dienstag soll der technischen Zeichner ein 11-jähriges Mädchen ins Gebüsch gezerrt und brutal vergewaltigt haben. Doch Christoph K. ist kein Unbekannter für die Justiz.
Der 43-Jährige Deutsche ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen 17-fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Trotzdem bewegte der Pädophile sich fast frei durch München. Ärzte hatten den Triebtäter neun Jahre nach seinem letzten, bekannten Vergehen als „nicht mehr gefährlich“ eingeschätzt. Das Personal in der Psychiatrie beschrieb den Mann als „weinerlich, harmlos und infantil“.
Am Dienstag-Nachmittag, so der Tatvorwurf, setzte K. sich eine Wolfmaske auf und verfolgte ein 11-jähriges Mädchen von der S-Bahn bis in eine Münchner Parkanlage. Dort packte er sie, zog ihr eine Jacke über den Kopf, zerrte sie ins Gebüsch und verging sich an ihr. Das Mädchen erzählte später alles ihrer Mutter. Die ging zur Polizei. Anhand von DNA-Spuren identifizierte die Polizei den mutmaßlichen Täter.
Laut Polizeimeldung hatten zwei Zeugen das Geschehen teilweise beobachtet. Sie hätten die Tat jedoch nicht als Vergewaltigung erkannt und seien dem Mädchen daher nicht zu Hilfe geeilt. Offenbar war das Mädchen unter dem Täter, im Gebüsch, vom Weg aus, nicht sichtbar gewesen.
Wegen 17-fachen Kindesmissbrauchs verurteilt
Medienberichten zufolge sei K. bereits im Jahr 2000 wegen seiner Ausschreitungen aufgefallen. Seinerzeit soll er die damals 14-jährige Enkelin eines bekannten Lebensmittel-Milliardärs mit Alkohol gefügig gemacht und schließlich vergewaltigt haben.
2010 wurde Christoph K. wegen Nötigung und versuchter sexueller Nötigung sowie sexuellem Missbrauch von Kindern in 17 Fällen verurteilt und anschließend in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Dort soll K. mit einer Gesprächstherapie behandelt worden sein.
K. stand kurz vor seiner Entlassung
Jahre später stuften Gutachter Christoph K. als ungefährlich ein und lockerten die Auflagen. Der Pädophile durfte als Hilfskraft arbeiten, lebte in einer therapeutischen Wohngemeinschaft, hatte unbegleiteten Ausgang und durfte sogar Urlaub machen. Er stand kurz vor der Entlassung aus dem Maßregelvollzug und konnte sich fast frei bewegen. „Ein Einzelfall ist das sicher nicht“, sagte der Landesvorsitzende des Elternverbands, Martin Löwe. Es müsste geprüft werden, ob und wo Fehler bei der Einschätzung des Triebtäters gemacht worden seien.
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