Der Sommer, ob man es will oder nicht, ist definitiv vorbei und schon für nächste Woche wird in Teilen Deutschlands bereits der erste Schnee vorausgesagt. Die augenblickliche Wetterlage in Deutschland wird viele auf den Gedanken bringen, bald die Reifen zu wechseln. Aber gerade darauf muss in diesem Herbst aufgepasst werden, denn schon ab nächste Woche tritt eine neue Regelung in Kraft, die vorschreibt, welche Art von Winterreifen ab diesem Winter vom TÜV und der Verkehrskontrolle verlangt wird.
Kein Matsch & Schnee für Schnee und Matsch
Für die meisten in Deutschland gilt in Bezug auf den Reifenwechsel die Regel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern. Aber schon ab dem 1. Oktober sind auf deutschen Straßen neue Regeln gültig, die vorschreiben, welche Art von Winterreifen in Zukunft akzeptabel sind. Insbesondere diejenigen, die ihre Winterreifen schon seit Jahren haben, weil sie in der kalten Jahreszeit wenig Autofahren, müssen aufpassen. Alte Winterreifen, die ausschließlich mit dem gängigen Symbol M&S (Matsch & Schnee) versehen sind, müssen demnach ordnungsmäßig entsorgt und mit neuen Modellen, die auch das alpine Symbol tragen, erstattet werden.
Höhere Sicherheit durch unabhängige Tests
In Deutschland gilt eine Winterreifenpflicht nach der Straßenverkehrsordnung, die vorschreibt, dass man bei Schnee, Glatteis, Reif und Schneematsch nur fahren darf, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Das ab sofort verpflichtende Alpine-Symbol besteht aus einem Piktogramm mit Bergen und einer Schneeflocke. Das Symbol bestätigt, dass die Reifen unabhängig vom Hersteller auf ihre Wintertauglichkeit getestet wurden. Das M&S Symbol ohne das Piktogramm bezeichnet Winterreifen, die nur vom Hersteller für den Einsatz in schlechtem Wetter geprüft wurden.
Hohe Bußgelder
Ausnahmen von der Winterreifenpflicht betreffen nur Motorräder, Fahrzeuge aus der Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie motorisierte Krankenfahrstühle. Aber auch dort gelten bestimmte Regeln und zufolge dem ADAC müssen Fahrer dieser Art von Fahrzeugen bei jeder Fahrt nachweisen, dass nicht ein anderes Verkehrsmittel zur Fortbewegung angemessener gewesen wäre. Wer ohne oder mit unzulänglichen Winterreifen erwischt wird, muss nicht nur mit hohen Geldstrafen zwischen 60 und 80 Euro, sondern auch mit Punkten in Flensburg rechnen.
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