Nordrhein-Westfalen beschließt am Anfang der Woche eine Maskenpflicht an Schulen. Doch das Bundesland will auch im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr lange fackeln. Künftig soll 150 Euro zahlen, wer keinen Mund-Nasen-Schutz trägt. Dies gilt schon beim ersten Verstoß.
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen oder Straßenbahnen will Nordrhein-Westfalen künftig sofort Bußgelder von 150 Euro erheben. Gegenüber der „Rheinischen Post“ sagte NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst von der CDU: “Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen. Wir wollen eine Verschärfung, sodass unmittelbar beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 150 Euro fällig ist.”
Bußgelder sind bislang nur erhoben worden, wenn sich trotz Aufforderung die Fahrgäste weigerten, eine Maske aufzusetzen. Diese Ermahnung fällt wohl nun weg. Man wolle „keine lange Diskussion mehr mit Masken-Muffeln“, sagte Wüst. Vor allem bei Freizeitverkehren gebe es in der Praxis Probleme mit „Masken-Muffeln“, sagte der Ministeriumssprecher. Zu fast 100 Prozent tragen dabei Berufspendler die Maske.
Die Maskenpflicht werde auch in den Schulen in NRW eingeführt. Diese Regelung gelte allerdings ausdrücklich nicht für jüngere Schüler in den Jahrgängen eins bis vier in den Unterrichtsräumen, so das Infoportal der Bundesregierung.
Den rund 360.000 Beschäftigten an den Schulen und in den Kitas bietet die Landesregierung derweil die Möglichkeit, sich bis zu den Herbstferien in regelmäßigen Abständen auf das Coronavirus testen zu lassen. Das Land übernehme dafür die entsprechenden Kosten. Dies hatte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums bereits Mitte Juli gesagt.
Im Kampf gegen die grassierende Corona-Pandemie gilt bundesweit eine Maskenpflicht im Handel sowie im Nahverkehr. Den Ländern aber obliegt die konkrete Ausgestaltung und die Regelung der entsprechenden Sanktionen. Der Bußgeldkatalog von Bayern sieht bei einem Verstoß gegen die Tragepflicht einer Maske bereits jetzt eine Strafe von 150 Euro vor. Der Bußgeldrahmen in der Hauptstadt sieht bei einem Verstoß gegen die Plicht zum Tragen einer Maske Strafen zwischen 50 und 500 Euro vor.
Wie kurzfristig bekannt wurde, will auch Schleswig-Holstein künftig Bußgelder für Verweigerer in Bussen und Bahnen einführen. Ministerpräsident Daniel Günther sagte dazu: “Wir finden die Idee gut”. Noch hat sich die Landesregierung in Kiel nicht auf eine Höhe des Bußgeldes festgelegt. Auch Niedersachsen hat angekündigt, die Höhe des Bußgeldes auf 150 Euro erhöhen zu wollen.
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