Der Finanzbedarf für die Beitragsperiode ab 2021 ist von ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldet. Derweil verhandeln die Länder über die künftige Finanzierung der Sender, da die bisherigen Sparvorschläge nicht ausreichen.
Rund drei Milliarden Euro mehr verlangen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die nächste Beitragsperiode. Grund sind weiter steigende Kosten, was letztendlich zu steigenden Rundfunkbeiträgen führen wird. Die Anstalten haben den ungedeckten Mehrbedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) angemeldet. Demnach entfallen auf die ARD 1,84 Milliarden Euro, das ZDF benötigt 1,06 Milliarden und Deutschlandradio 104 Millionen Euro. Dies entspricht im Schnitt ein Mehrbedarf von 750 Millionen Euro pro Jahr.
Ihren Bedarf für die Jahre 2021 bis 2024 mussten die Anstalten bis Ende April den 16 KEF-Sachverständigen vorlegen. Absolute Zahlen lagen bislang nicht vor. Die Sender haben bei der Berechnung der Programmkosten eine Teuerungsrate von 2,49 Prozent angenommen, die Personalkosten sollen linear um 2,5 Prozent steigen. Ebenso wurde auf die laufenden Sparbemühungen der Öffentlich-Rechtlichen verwiesen.
Wenn man den angemeldeten Mehrbedarf für die kommende Periode zugrunde legt, so kann es zu einer Erhöhung der Beiträge um 1,70 Euro von derzeit 17,50 Euro auf dann 19,20 Euro kommen. Aber wie üblich wird davon ausgegangen, dass die KEF am Bedarf kürzen wird. In den kommenden Monaten wird nun von der Kommission über die Anmeldungen beraten und den Ländern dann ein entsprechender Vorschlag für die Beitragshöhe ab 2021 unterbreitet. Diese Veröffentlichung wird für das kommende Frühjahr erwartet, die Ministerpräsidenten entscheiden dann über die KEF-Empfehlung. Abschließend entscheiden alle 16 Parlamente in den Bundesländern. Zuletzt wurde der Beitrag 2009 erhöht, 2015 erfolgte eine Senkung.
Debatte um zukünftige Finanzierung in den Ländern
Aktuell beraten die Länder über die Zukunft der Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Derzeit wird der Vorschlag zur Koppelung des Rundfunkbeitrages an die Inflationsrate diskutiert. Dabei käme der KEF bei dem Indexmodell eine veränderte Funktion zu, allerdings sind die Einzelheiten in den Ländern noch umstritten. Bislang ist eine Entscheidung der Ministerpräsidenten immer wieder vertagt worden. Kommt es wider Erwarten doch noch zu einer Einigung in diesem Jahr, so wird davon ausgegangen, dass die KEF nur für 2021 und 2022 eine Empfehlung ausspricht.
Auf Druck der Medienpolitik hatten die Öffentlich-Rechtlichen 2017 ein umfassendes Sparprogramm aufgelegt. Dies geschah anlässlich einer Modellrechnung der KEF, in der ab 2021 ein Rundfunkbeitrag von mehr als 19 Euro prognostiziert worden war. Die Sparvorschläge der Anstalten waren wiederholt von den Ministerpräsidenten als nicht ausreichend kritisiert worden.
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