Polizei bittet um Mithilfe: Haben Sie diesen Mann gesehen

Bei einem Streit über eine Lappalie im Straßenverkehr kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, die in dem Tod eines der Beteiligten endete. Jetzt wurde eine Fahndung nach dem zweiten Beteiligten herausgegeben, und die Polizei ist sogar willig, eine Belohnung für Hinweise zu bezahlen, wenn diese zu einer Erkennung des Tatverdächtigen und seiner Verhaftung führt. 

Der Vorfall ereignete sich am Montag, dem 25. März dieses Jahres gegen 17:20 Uhr im Augsburger Stadtteil Pfersee in der Leitershofer Straße an der Ecke Färberstraße. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Schwaben Nord kam es dort zu einem heftigen Wortwechsel zwischen zwei PKW-Fahrern. Der Streit resultierte darin, dass einer der Beteiligten sich auf die Motorhaube des anderen setzte, worauf dieser kurzerhand anfuhr. Der Geschädigte wurde dabei von der Motorhaube geschleudert und lebensgefährlich verletzt. Er erlag seinen schweren Verletzungen in der letzten Woche und die Polizei sucht jetzt nach dem Fahrer des Tatfahrzeugs. 

Bei dem Tatverdächtigen dreht es sich um einen mitteleuropäischen Typ im Alter von 40 bis 65 Jahre. Er ist zwischen 175 und 185 cm groß, von schlanker Statur und hat weder einen Bart noch eine Brille. Er sprach Deutsch und hat graue, nach hinten gekämmte, längere Haare. Zeugen zu dem Vorfall konnten der Polizei in Augsburg bei der Erstellung eines Phantombildes behilflich sein.

Außerdem sucht die Kriminalpolizei immer noch das Fahrzeug des Flüchtigen, das als Waffe in diesem Tötungsdelikt genutzt wurde. Dabei dreht es sich um einen dunkelfarbigen Audi A4 Avant oder Audi A6 Avant mit Augsburger Kennzeichen. 

Audi Avant A4

Die Polizei in Schwaben Nord fordert jetzt jeden auf, der sachdienliche Hinweise auf den Tatverdächtigen und sein Fahrzeug geben kann, sich an die Kriminalpolizei Augsburg unter der Telefonnummer 0821/323-3821 zu wenden. Für Hinweise, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt. Die Zuerkennung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. In diesem Zusammenhang macht das Polizeipräsidium Schwaben Nord darauf aufmerksam, dass diese Belohnung ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört, bestimmt ist. 

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Alexander Grünstedt