Kategorien: News News-App

Polizei gibt Schüsse ab: Kind mit Messer bedroht Einsatzkräfte

Unglaubliche Szenen spielten sich auf einem Kinderspielplatz in Oberhausen ab: Ein Mädchen mit einem Messer näherte sich der Polizei „in bedrohlicher Weise“ und wollte nicht stehen bleiben. Die Beamten mussten mehrere Warnschüsse abfeuern.

Der Zwischenfall ereignete sich am Dienstagnachmittag. Ein 12-jähriges Mädchen hantierte auf einem Spielplatz im Bezirk Osterfeld mit einem Messer, Zeugen alarmierten die Polizei. Als diese vor Ort eintraf, ging das Mädchen mit der Waffe „in bedrohlicher Weise“ auf die Beamten zu, so die Polizei in einer Pressemeldung.

Schüsse abgefeuert
Mehrfach wurde sie vergebens zum Stehenbleiben aufgefordert, doch die 12-Jährige ließ sich nicht beirren und ging weiter auf die Beamten zu. Diese sahen sich schließlich gezwungen, einen Warnschuss in die Luft abzugeben, doch auch dieser beeindruckte das Mädchen nicht. Ein zweiter Warnschuss wurde abgegeben.

Dieser zeigte Wirkung und irritierte die junge Täterin so sehr, dass die Einsatzkräfte sie überwältigen konnten. Ein unbeteiligter Zeuge, der sich dem Kind von einer anderen Seite genähert hatte, half dabei mit. Das Mädchen blieb bei dem Zugriff unverletzt. Auch sonst kam niemand zu Schaden.

Ermittlungen laufen
Jetzt ermittelt ein Dezernat der Staatsanwaltschaft Duisburg mit Zuständigkeit für psychisch auffällige Straftäter und Straftäterinnen. In Deutschland gelten unter 14-Jährige als noch nicht strafmündig, sie gelten als schuldunfähig. Und das, obwohl im Jahr 2021 knapp 70.000 Kinder unter 14 Jahren als verdächtig galten, eine Straftat begangen zu haben. Meist handelte es sich dabei um Ladendiebstahl. 

Jugendstrafrecht ist milder
Bei Straftätern unter 14 ist das Jugendamt berechtigt, sich mit verschiedenen Maßnahmen einzumischen: Das kann die Beratung der Eltern sein, in schweren Fällen aber auch eine Inobhutnahme des Kindes oder die Beantragung der Entziehung des Sorgerechts und Unterbringung in einem Heim. Über die konkrete Anordnung entscheidet das Familiengericht.

Das Jugendstrafrecht verfolgt einen Erziehungsgedanken, daher werden mildere Sanktionen verhängt, als für Erwachsene. Als Strafe im Rechtssinne kennt man lediglich dein Freiheitsentzug mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten und höchstens zehn Jahren in einer Jugendstrafanstalt. 

Kommentare anzeigen

  • Bei ausländischen straftätern sollte man den Eltern mit Ausweisung drohen. Dann werden die sich schon um die Erziehung kümmern

  • Die Ballerspiele im Internet und die man für zu Haus kaufen kann verbieten! Aber das ist sehr schwer gegen die Spieleloby überhaupt anzukommen. Die Hemmschwelle ist auf NULL und das Leben spielt KEINE Rolle mehr. Die Kinder werden doch zum KILLER erzogen und kennen garnicht mehr den Unterschied zwischen RECHT und Unrecht!

  • Deutschland, Deutschland, entsetzlich was aus die geworden ist!!
    Daran sind die linken Ideologen wie Rote, Grüne und Alternative schuld!!!
    Erziehung ist im Arsch, nur noch Kuschelschule, -justiz,.......

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Martin Beier