Das sieht die Polizei sicher nicht alle Tage: In einer deutschen Großstadt ereignete sich ein Sex-Unfall, zu dem schließlich die Beamten anrücken mussten. Eine Frau war von ihrem Lover an einen Baum gebunden worden. Das wiederum beobachtete eine Unbeteiligte, die sich Sorgen machte und einen Notruf absetzte.
Die Frau gab an, dass eine andere Frau im Erfurter Nordpark von einem Mann an einen Ast gefesselt worden war und wohl nicht mehr „Herr ihrer Sinne“ sei. Sie hätte Angst, dass die Frau gleich bewusstlos werde. Als die Polizisten dann vor Ort waren, stellte sich schnell heraus, dass es zum Glück keinen Grund zur Sorge gab.
Die 24-Jährige hatte sich nämlich einvernehmlich von ihrem 31-jährigen Freund mit unterschiedlichen Seilen und Gurten an den Baum binden lassen. Die beiden hätten einfach nur ihren Fetisch ausgelebt. Das Pärchen hatte geplant, Fotos von dem frivolen Liebesspiel anzufertigen.
Die Beamten nahmen den beiden das Versprechen ab, sich künftig etwas diskreter zu fesseln, und verwarnten die beiden. Auf eine Anzeige wurde verzichtet. Laut Strafgesetzbuch § 183a steht auf Erregung öffentlichen Ärgernisses eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Der Straftatbestand ist dann erfüllt, wenn jemand “öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt”.
Nicht immer geht es so glimpflich aus: Im Mai hatte eine Frau ihren Gespielen übers Internet kennengelernt. Sie “verschnürte” ihn in einem Waldstück bei Bückeburg, bekam einen wichtigen Anruf – und eilte davon. Den Lover ließ sie im Wald zurück, wo er dann nach einigen Hilfeschreien von einem Jäger und einem Radfahrer entdeckt wurde. Arme und Beine waren gefesselt, am Kopf trug er eine Strumpfhose. Verletzungen trug er keine davon.
Die Polizei suchte nach der Frau, die sich schließlich selbst stellte und sich bei den Beamten meldete. Die 20 Jahre alte Fesselkünstlerin bekam Angst, als sie die mediale Berichterstattung rund um den Fall bemerkte. Die Konsequenzen für unterlassene Hilfeleistung sind nicht zu unterschätzen – in solchen Fällen ist auch eine Anklage wegen Freiheitsberaubung möglich
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Wir sind zu einer verkommenen Gesellschaft geworden. Mit v.Schillers Worten: " Nichts Heiliges gibt es; es lösen sich alle Bande frommer Scheu: Der Gutee räumt den Platz dem Bösen und alle Laster werden frei!" Ein Vers aus der Glocke.