Eine Frau und ihr ungeborenes Kind mussten sterben, weil eine Kölner Apothekerin die Präparate bei der Zubereitung einer Glukosemischung verwechselte. Die Pharmazeutin muss sich nun wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten – sie bestreitet die Vorwürfe.
Eigentlich sollte man meinen, dass man den Fachleuten aus der Apotheke Vertrauen kann, dass sie ihre Arbeit mit Sorgfalt erledigen. Eine 28 jährige Frau aus Köln bezahlte dieses Vertrauen allerdings nicht nur mit ihrem eigenen Leben, sondern auch mit dem ihres ungeborenen Kindes.
Sie kam für einen Zuckerbelastungstest in die Praxis ihres Gynäkologen, wo sie die Mischung zu sich nahm. Der Test ist Standard und soll dabei helfen, eine Schwangerschaftsdiabetes zu erkennen. Kurz nach der Einnahme brach die Schwangere allerdings zusammen. Sie starb kurze Zeit später im Krankenhaus., auch ihr Baby überlebte nicht.
Wie eine Untersuchung später feststellen sollte, war die Glukose mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid verseucht. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die 52 jährige Apothekerin die beiden Präparate verwechselt haben muss. Da sie sich auch nicht im Krankenhaus meldete, als sie von dem Vorfall erfuhr, konnte die Vergiftung nicht ordentlich behandelt werden, so der Vorwurf. Sie hätte Angst vor dem Verlust ihrer Approbation gehabt und hätte dem Ruf der Apotheke nicht schaden wollen, so die Anklage.
Ihr Verteidiger nennt diese Theorie wiederum “abwegig”. Seine Mandantin sei nicht für den Tod der Schwangeren und ihres Babys verantwortlich. Die Apothekerin bedauere den Tod zutiefst, so der Jurist. Sie habe die Gefäße mit der verunreinigten Glukosemischung sofort an die Intensivmediziner übergeben, habe also keineswegs versucht, den Fehler zu vertuschen.
Die Apothekerin selbst äußerte sich am ersten Verhandlungstag nicht. Dafür aber ein wichtiger Zeuge: Ein Kölner Polizist war 2019 bei der Durchsuchung der Apotheke und der ersten Befragung der Apothekerin dabei. „Sie wirkte sehr professionell, emotionslos und zeigte sich uneingeschränkt kooperativ“, so der Beamte.
Der Prozess, der am Kölner Landgericht stattfinden wird, soll in 21 Verhandlungstagen bis Ende September geführt werden.
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