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Pestizid-Verseuchung: Bundesweiter Lebensmittelrückruf u.a. bei Rewe, Netto, Penny und weiteren

Man muss kein Gourmet sein, um dieses Produkt regelmäßig in seinen Speiseplan einzubauen. In Deutschland gehört es vielmehr schon zu einem Grundnahrungsmittel. Bei den meisten kommt es mehrfach pro Woche auf den Tisch. Doch damit dürfte jetzt Schluss sein. Es ist Vorsicht geboten! Und zwar bei einer besonderen Art von Frühkartoffeln.

Sowohl bei Penny als auch bei Rewe, Edeka und Netto werden die Speisefrühkartoffeln der Sorte „Lilly“ aus einem besorgniserregenden Grund zurückgerufen. Dem Produktrückruf zufolge wurden in den schmackhaften Knollen Spuren eines Pflanzenschutzmittels “über dem gesetzlichen Rückstandshöchstgehalt” nachgewiesen. Eine Gesundheitsgefährdung durch das Pestizid könne nicht ausgeschlossen werden, weshalb vom Verzehr der Kartoffeln dringend abgeraten werde.

Im Detail sind die folgenden Produkte vom Rückruf betroffen:
• Penny-Marktliebe: Speisefrühkartoffeln
• Sorte: Lilly, mehligkochend
• 2-Kilogramm-Packung
• Los-Kennzeichnung:43337256378666, L20/03 463065
• REWE Beste Wahl, Speisefrühkartoffeln
• Sorte: Lilly, mehligkochend
• 2-Kilogramm-Packung
• Los-Kennzeichnung:4388860477726, L 20/02 WE: 463065

Bei Edeka und Marktkauf sind die Marken Edeka-“Ackergold” sowie “Gut & Günstig” in den Packungen mit 2,0 und 2,5 Kilogramm Inhalt betroffen. Sie wurden bundesweit verkauft. Bei Netto handelt es sich um die “Markttag Speisefrühkartoffeln, mehligkochend”, die ebenfalls fast bundesweit in dem Discounter vertrieben wurden.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Speisefrühkartoffeln mit anderen Chargen-Bezeichnungen oder anderer Kartoffel-Sorten von dem vorsorglichen Rückruf nicht betroffen seien. Es ist daher wichtig, insbesondere die Sorte im Blick zu haben und genau auf die Produktbezeichnung zu achten. Sonst entsorgt man Produkte, die eigentlich gar kein Risiko darstellen.
Kunden, die die betroffenen Speisefrühkartoffeln gekauft haben, werden gebeten, das Gemüse im Einkaufsmarkt zurückzugeben. Der Kaufpreis werde auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.

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Author
Jerry Heiniken