Die Versicherungswirtschaft hat ein Konzept für eine sogenannte „Bürgerrente“ erarbeitet. Ist sie die Folge des Bürgergeldes? Es soll sich hierbei um eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge handeln.
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV), Jörg Asmussen, erklärt auf Anfrage der Presse:
„Aus unserer Sicht ist die geförderte private Altersversorgung ein wichtiges Element im Gesamtkonzept der Alterssicherung, ebenso wie die betriebliche Altersvorsorge. Nach 20 Jahren ohne wesentliche Änderungen müssen Verbesserungen anstehen, zum Beispiel eine stark vereinfachte Förderung. Wir arbeiten logischerweise an Ideen zur Fortentwicklung der geförderten privaten Altersvorsorge und werden diese nach erfolgter interner Abstimmung natürlich auch vorstellen.”
Dabei soll diese künftige, staatliche Förderung ganz einfach funktionieren. Auf jeden Euro, der in die Bürgerrente eingezahlt wird, kommen jeweils 50 Cent Förderung.“
Weiter heißt es: „Um die Förderung weiter auf Gering- und Mittelverdiener auszurichten, wäre eine Begrenzung der förderfähigen Beiträge auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sinnvoll.”
Hintergrund für den Vorstoß des GDV ist die Riester-Rente, welche die Versicherer kaum noch anbieten.
Das erarbeitete Konzept plädiere für die “Bürgerrente”, weil sie einfacher und damit auch billiger für den Staat sei. Geplant sei, die Einzahlungen steuerfrei zu belassen, die Leistungen allerdings dann bei der Auszahlung zu besteuern.
Die Ampel-Koalition hatte bereits in ihrem Vertrag vom Dezember 2021 versprochen: „Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren.” Es solle die “gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester” geprüft werden. Bereits Ende November des vergangenen Jahres hatte das Bundeskabinett einen Beschluss der privaten Altersvorsorge geschaffen.
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