Riesenstrafen drohen Haushalten durch neues Biomüllgesetz

Ab dem Frühling 2025 tritt ein neues Biomüllgesetz in Kraft, das den städtischen Müllentsorgern nicht nur neue Rechte gibt, sondern diesen auch die Möglichkeit eröffnet, astronomische Geldbußen einzutreiben. Dabei dreht es sich im allerersten Grad um die korrekte Mülltrennung, deren Vorgaben viele Haushalte im Augenblick nicht respektieren. Insbesondere beim Biomüll, der nach der Abholung kompostiert werden soll, sind oft schwerwiegende Beanstandungen durch viel zu hohe Anteile an Fremdstoffen zu bemängeln. 

Müll soll durchleuchtet werden 

Bisher haben die meisten Städte und Gemeinden es nur für nötig befunden, stichprobenartige Untersuchungen durchzuführen. Die neuen Technologien erlauben jetzt aber, dass Müllentsorgungsfahrzeuge mit sogenannten Fremdkörperdetektoren ausgestattet werden, die die einzelnen Abfalltonnen regelrecht durchleuchten können. Gemäß dem neuen Gesetz dürfen Biomülltonnen nämlich nur ein Prozent oder weniger von nicht biologischem Abfall enthalten. Sollten die Detektoren Alarm geben, können die Müllentsorger in der Zukunft die Tonne einfach stehen lassen. Wenn der nicht biologische Anteil in einer Tonne drei Prozent übersteigt, können saftige Bußgelder anfallen. 

Hohe Bußgelder bei Nichtbeachtung 

Die genauen Bußgelder werden von den einzelnen Stadt- und Gemeindeverwaltungen festgelegt. Man kann jedoch davon ausgehen, dass sich die Strafmaßnahmen an die der Bußgelder bei Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz richten. Dort werden bis zu 2500 Euro in Bußgeldern bei Verstößen gegen die generelle Mülltrennung verlangt. Der Grund für die hohen Strafen sind die Konsequenzen für Müllentsorger, wenn zu viele Haushalte sich nicht an die korrekten Trennungsvorschriften halten. Zufolge einer Untersuchung des Europäischen Wirtschaftsdienstes gehen jährlich ungefähr 92.000 Tonnen Kompost verloren, weil Haushalte zu viel Kunststoff, Metall oder andere Fremdstoffe in den Biomüll geben. Neben dem neuen Biomüllgesetz sieht die EU-Kommission im Augenblick auch vor, ein neues Gesetz für die Entsorgung von Altkleidern einzurichten. Diese enden im Augenblick bei vielen immer noch in der Restmülltonne, könnten aber oft weiterverwendet oder sogar verkauft werden. 

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Alexander Grünstedt