Gebäck steht bei Naschkatzen meist mit ganz oben auf der Einkaufsliste. Nun warnt Aldi Nord mit Nachdruck vor dem Verzehr von Keksen. Es besteht die Möglichkeit, dass in den Cookies des Discounters lebensgefährliche Fremdkörper einhalten sind.
Für alle Naschkatzen ist das ein Warnruf. Aktuell ruft der Discounter Aldi Nord Schokokekse wegen möglicher Gesundheitsgefahren zurück. Das geht aus einem öffentlichen Produktrückruf hervor, der auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht wurde.
Produktrückruf bei Aldi Nord: Plastiksplitter in Schoko-Cookies gefunden!
Der Produktrückruf betrifft demnach die als “Biscotto American Cookies” verkauften Kekse. Hersteller ist der niederländische Aldi-Lieferant Banketbakkerij Merba B.V. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem Kleingebäck rote Plastikteilchen enthalten sind. Aldi Nord informiert, dass dies speziell die 225-Gramm-Packung der “Biscotto American Cookies” betrifft, die ein Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 24.06.2020 hat. Alle anderen „Biscotto“-Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten seien nicht betroffen.
Aldi Nord ruft American Cookies nach Plastiksplitter-Fund zurück
Vertrieben wurde diese betroffene Charge ausschließlich bei den Aldi Nord Gesellschaften Bargteheide, Barleben, Berlin, Beucha, Beverstedt, Datteln, Greven, Hann, Münden, Herten, Horst, Jarmen, Lehrte-Sievershausen, Lingen, Mittenwalde, Nortorf, Radevormwald, Rinteln, Schloß-Holte, Weimar und Werl. Die betroffenen Kekse hat Aldi bereits aus den Regalen genommen.
Aldi Nord mit Produktrückruf: Kunden bekommen Kaufpreis rückerstattet
Kunden, die bereits eine von dem Produktrückruf betroffene Packung erworben haben, sollen dieses Produkt auf keinen Fall verzehren und es umgehend bei Aldi zurückgeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Produktrückruf wegen Glassplitter! Schokopudding von Alnatura wird zurückgerufen
Bei dem Schokoladenpudding in den 150-Gramm-Bechern, die von Alnatura angeboten werden, können Verunreinigungen mit Glassplittern auftreten. Es ist bereits in einem Becher ein Glasstück mit einer Größe von einem Zentimeter entdeckt worden. Daher hat sich das in Darmstadt ansässige Unternehmen entschieden, dieses Produkt zurückzurufen.
Schokoladenpudding wird nach Fremdkörperfund zurückgerufen
Von diesem Produktrückruf seien Schokopudding-Becher betroffen, die ein Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 09.08.2019 haben. Auch hier gilt, dass andere Puddingsorten aus dem Sortiment genauso wenig betroffen sind wie Alnatura-Schokopudding mit einem anderen Mindesthaltbarkeitsdatum. Dies teilte das Unternehmen mit. Wie die Glassplitter in den Schokopudding gelangen konnten, wird derzeit unternehmensintern geprüft.
Produktumtausch bei Alnatura in Folge des Produktrückrufs
Es werden alle Kunden, die einen Alnatura-Schokopudding mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 09.08.2019 gekauft haben, eindringlich gebeten, das Produkt nicht zu essen. Damit sollen etwaige Gesundheitsgefahren durch das Verschlucken von möglichen Glassplittern ausgeschlossen werden. Stattdessen sollen die Kunden das vom Rückruf betroffene Produkt in den Markt zurückbringen, in dem sie es erworben haben. Aus dem Rückruf geht hervor, dass der Artikel gegen ein unbedenklichen Becher getauscht oder das Geld erstattet wird.
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