Viele Millionen Urlauber buchen ihre Flugtickets in den wohlverdienten Urlaub jedes Jahr mit der Fluggesellschaft Ryanair, die ihren Ursprung in Irland hat. Obwohl die Airline für ihre extrem günstigen Preise bekannt ist, sind nicht alle Kunden gleichermaßen begeistert von den Methoden, die der Billigflieger benutzt, um die Preise in der Werbung auf einem Dumpingpreisniveau zu halten. Nachdem man nämlich sein traumhaft günstiges Ticket gebucht hat, kommen plötzlich allerlei Extra-Gebühren und Abgaben hinzu, die man nicht umgehen kann, um das begehrte Flugticket zu erhalten. Jetzt hatte ein Kartellamt genug und verdonnerte den irischen Flugzeuggiganten zu einer saftigen Strafe. Die Billig-Airline muss jetzt 1,5 Millionen in unrechtmäßig erhobenen Gebühren an Kunden zurückerstatten.
Ungerechte und undurchsichtige Buchungsgebühren
Bei den Rückerstattungen handelt es sich um die sogenannte Check-In-Gebühr von 55 Euro, die Ryanair von allen denjenigen verlangt hat, die am Flugplatzschalter einchecken. Nachdem die italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde von Kundenbeschwerden über die Maßnahme überhäuft wurde, hat das Amt eine Untersuchung eingeleitet. Dabei wurden mehrere unlautere Geschäftspraktiken der Airline aufgedeckt. Zufolge des italienischen Kartellamts ist Ryanair nicht der Informationspflicht nachgekommen und hat Kunden nicht ausreichend vorab auf die Gebühr aufmerksam gemacht. Kunden, die diese Check-in-Gebühr in Italien bezahlt haben, können deshalb jetzt mit einer Rückerstattung des gesamten Betrags von 55 Euro rechnen. Zudem hat die Airline auch einen zusätzlichen Gutschein von über 20 Euro an alle diejenigen angeboten, die die Gebühr refundiert bekommen.
Ryanair entfernt Check-in-Schalter
Zufolge des italienischen Kartellamts hat sich Ryanair zwar reumütig gezeigt, ist aber jetzt dazu entschlossen, Check-in-Schalter in den Flughäfen ab 2025 gänzlich aufzugeben. Der italienische Verbraucherverband dagegen ist unzufrieden damit, dass dem Billig-Flieger kein Bußgeld abverlangt wurde. „Bußgelder sind auch ein Signal für andere Unternehmen“, sagt ein Sprecher des Verbraucherschutzverbandes. „Die von Ryanair arrangierten Rückerstattungen für die zusätzlichen Check-In-Kosten sind gut, es bedarf jedoch einer umfassenderen und tiefergehenden Untersuchung der Geschäftspraktiken von Billigfluggesellschaften“. Auch in Spanien wurde Ryanair gemeinsam mit Easyjet zur Rückerstattung verpflichtet. Dort drehte es sich um die unpopuläre Handgepäckgebühr.
We use Cookies.