„Schlag ins Gesicht“: Deutsche Weihnachtsmärkte von EU-Verbot getroffen

Weihnachtsmärkte sind für viele Deutsche ein jährliches Highlight. Umso größer das Entsetzen über eine EU-Regelung, die ein Verkaufsverbot von selbst gebackenen Torten enthält. Denn diese sind in Bordesholm (Schleswig-Holstein) Tradition.

„Für uns ist das ein Schlag ins Gesicht“, sagt der Organisator des Weihnachtsmarktes zu den „Kieler Nachrichten“. Selbstgebackene Torten seien traditionell Teil der Veranstaltung und würden für den guten Zweck verkauft. Der Reinerlös im Vorjahr soll 10.500 Euro betragen haben.

Landfrauen gelten als Unternehmen
Die EU-Verordnung Nr. 852/2004 spricht aber eine klare Sprache: Die sogenannten Landfrauen, die für die Bäckerei verantwortlich sind, seien demnach als „Lebensmittelunternehmen“ einzustufen. Damit müssten die privaten Haushaltsküchen diverse strenge Voraussetzungen erfüllen, etwa eine behördliche Abnahme der Zubereitungsstätten, die Kühlketteneinhaltung, eine Zutatenmappe, ein Gesundheitszeugnis und ähnliches. In Deutschland ist diese Verordnung bereits seit 2007 in Kraft, kontrolliert wurde am Markt aber bisher nie.

“Wir wollen sicher gehen”
Heuer wollte man sich absichern und erkundigte sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. „Wir sind aufgeschreckt worden, weil es anderswo, beispielsweise in Dithmarschen, Kontrollen und Verbote gegeben hat. Wir wollten einfach sicher gehen“, sagt Claudia Jargstorf, Vorsitzende des Landfrauenvereins Bordesholm, gegenüber den „Kieler Nachrichten“.

Keine Ausnahme möglich
Den Landfrauen wurde schließlich mitgeteilt, dass sie ihre privat zu Hause gebackene Kuchen oder Torten in diesem Jahr nicht auf dem Markt verkaufen dürfen. Für kleine Veranstaltungen in Vereinen, Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden oder Straßenfesten gebe es zwar grundsätzlich eine Ausnahmeregelung, diese greife aber nicht bei dem eintägigen Markt. Denn dort werden jedes Jahr an die 8000 Gäste begrüßt.

Die Entscheidung des Kreises stößt bei Markt-Chef Ulrich Schuster auf Unverständnis, zumal „fünf Kilometer weiter“ für ähnliche Veranstaltungen angeblich ein Warnhinweis reiche. Die Behörden entgegnen: „Gesetz ist Gesetz.“ Und an diese halte man sich eben strikt. 

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  • Am sinnvollsten wäre es wenn sich dieser
    EUROPÄISCHE UNTERGANG selbst verbieten würde.
    Das ist doch von einer guten Idee, zu einen der sinnlosesten Vereine geworden.
    EU kostet nur und bringt nichts außer Schulden, Enteignungen, verordnungen, Verbote und KRIEGSTREIBEREI alles was so wichtig ist wie eine WARZE am Arsch.

  • Brauchen wir die EU Nein aber die EU brauch uns Deutschland oder unser Geld sonst nichts!
    Bürokatische-Vollidioten diese EU
    Wenn EU-Recht Vorrang vor entgegenstehendem nationalen Recht hat, werden die nationalen Bestimmungen nicht automatisch annulliert oder außer Kraft gesetzt. Die nationalen Behörden und Gerichte müssen sich jedoch weigern, diese Bestimmungen anzuwenden, solange die vorrangigen EU-Normen in Kraft sind.
    Also die Behörde muss es nicht durchsetzten und brauch es auch nicht!

  • Diese Bürokraten in der EU brauchen wir wirklich nicht!
    Die EU schaufelt sich das eigene Grab.
    Dieser Moloch verschlingt sinnlos Milliarden ohn jegliche Gegenleistung!!
    Die Skepsis gegenüber der EU, aber auch dem Euro, "der neuen Lira", nimmt täglich zu!!!
    Wie sehne ich mich nach der alten, guten, lieben DM!!!!!

  • Die GEHIRNLOSEN in der EU (Nicht nur zu Weihnachten) machen den KLEINEN Rest Freude und Selbstinitiative kaputt.Die sollen sich lieber um ein STRIKTES Lieferverbot von KRIEGSWAFFEN in die Ukraine kümmern.

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Author
Martin Beier