Schwere Verletzungsgefahr: Lidl ruft Lebensmittel zurück

Warnung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lidl muss Lebensmittel, in denen Fremdkörper gefunden wurden, in großem Umfang zurückrufen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden dringend gewarnt, ihre Einkäufe zu überprüfen und die betroffenen Produkte zurückzugeben.

Fremdkörper in Lebensmitteln stellen eine ernste Gefahr dar. Schon kleine Glas-, Metall- oder Plastiksplitter können schwere Verletzungen im Mund, Rachen oder Darm verursachen. Mitunter kann es sogar zu schweren inneren Blutungen kommen. Deshalb sollten Rückrufe, die vor Fremdkörpern in Lebensmitteln warnen, nicht ignoriert werden.

Lidl teilt mit, dass seine Lieferanten zwei Produkte zurückrufen, weil sie Fremdkörper entdeckt haben. Das erste stammt aus dem Tiefkühlsortiment von Lidl: Der Hersteller Wernsing Feinkost GmbH ruft alle Packungen “Harvest Basket – Kartoffeltaschen Rinderbacon Emmentaler” mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 14.07.2023 und 15.07.2023 zurück. Dies nachdem in mehreren der 600g-Packungen Plastikteile gefunden wurden.

Der zweite Rückruf betrifft eine Pastasauce: In Gläsern der Tomatensoße Prontà Tavola Basic Instinct wurden Glassplitter gefunden. Betroffen ist die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.01.2024. Verbraucher sollten in diesem Fall besonders vorsichtig sein, da durchsichtige Glassplitter nicht immer mit dem bloßen Auge zu sehen sind und selbst winzige Splitter schwere Verletzungen verursachen können.

Einen erneuten Appell und eine Warnung vor Glassplittern hat auch eine beliebte Getränkemarke veröffentlicht: Die Three Sixty GmbH teilt mit, dass bei zwei Chargen ihres “Three Sixty Vodka 100 PROOF” Glasbruch im Verschluss- und Halsbereich der Flasche festgestellt wurde. Betroffen sind die Chargennummern L5322181 und L5322182 (EAN-Flasche 4007675700002 und EAN-Karton 4007675700033). Die betroffenen Flaschen wurden in mehreren Supermärkten sowie über den Online-Handel verkauft.

Verbraucher, die eines der oben genannten Produkte gekauft haben, werden dringend gebeten, es in dem Geschäft zurückzugeben, in dem sie es gekauft haben. Sie erhalten dann den vollen Kaufpreis zurück. Ein Kassenbon ist nicht erforderlich.

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Kai Degner