Schwere Vorwürfe gegen Lidl, Aldi & Rewe

Verbraucher aufgepasst! Lidl, Aldi & Rewe müssen sich wegen eines schweren Vorwurfs vor Gericht verantworten. Die Begründung: Die Supermärkte haben es versäumt, ihre Kunden über einen kostenlosen Service zu informieren, zu dem sie gesetzlich verpflichtet sind.

Die Deutsche Umwelthilfe verklagt insgesamt 11 Supermarktketten, weil sie ihre Kunden nicht über einen wichtigen Service informiert haben, zu dessen kostenloser Bereitstellung sie gesetzlich verpflichtet sind. Die Rede ist von der Entsorgung von Elektrokleingeräten.

Wussten Sie, dass Sie ein kaputtes elektrisches Gerät, z. B. einen Wasserkocher, ein Handy oder einen Rasierapparat, einfach in Ihrem Supermarkt abgeben können, wenn Sie es verantwortungsvoll recyceln wollen? Nein? So lautet der Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe. Die Supermärkte versäumen es, ihre Kunden über diesen wichtigen Service zu informieren.

Eigentlich sollte man jedes Elektrokleingerät zum Beispiel bei Aldi, Netto oder Lidl abgeben können, wo es angenommen und recycelt werden soll. In der Praxis, so stellte die Deutsche Umwelthilfe bei einem Test fest, waren die Kundenbetreuer der Supermärkte jedoch wenig hilfsbereit, wenn es um die Abgabe von Elektroschrott ging.

Zu den getesteten Supermärkten gehörten dm, Lidl, Aldi Süd und Aldi Nord, Edeka, Rewe, Netto und Rossmann. Einigen Märkten wird vorgeworfen, den Service einfach nicht zu bewerben, andere verweigerten die Annahme von Elektroschrott mit der Begründung, ihre Verkaufsfläche sei zu klein, um einen solchen Service anzubieten.

Die Verordnung wurde bereits im Juli 2022 in Kraft gesetzt. Sie soll den Bürgern das Recyceln erleichtern, ohne dass sie extra zu einem Wertstoffhof fahren müssen. Im Dezember berichtete die Tageschau, dass der Service kaum genutzt wird. Die Deutsche Umwelthilfe argumentiert, dass dies kein Wunder sei, wenn das Angebot nicht beworben werde.

Umweltministerin Steffi Lemke forderte nun eine Konkretisierung sowie eine Ausweitung der Rücknahmepflichten der Supermärkte und das Aushängen von Informationen über den Service.

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Kai Degner