Die leitende Mitarbeiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), drei Anwälte und ein Dolmetscher stehen unter Verdacht in ca. 2000 Fällen Asylanträge rechtswidrig genehmigt, beziehungsweise begünstigt zu haben. Nach einem Hinweis, ermittelt die Staatsanwaltschaft mit Verdacht auf “bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung”. Die ehemalige Leiterin sei bereits aus dem Dienst entlassen worden.
Im Zeitraum von 2013 bis 2017 soll das Bundesamt in rund 2000 Fällen Asylanträge, vornehmlich von Jesiden, ohne rechtliche Grundlage genehmigt haben. Dabei sollen die Verantwortlichen für diese Genehmigungen unter anderem auch Restaurantbesuche als Entschädigung erhalten haben, so die Bremer Staatsanwältin Claudia Kück.
Vermutet werden jedoch an die 2000 Fälle. Die Ermittler fanden heraus, dass vor allem Angehörige einer religiösen Minderheit aus Syrien, Irak und Türkei in den Genuss dieser „Bevorzugung“ kamen. Nach Ermittlungsangaben, sollen die Antragsteller teilweise aus den beiden Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, gezielt nach Bremen geschafft worden sein, um dort die günstigsten Asylentscheidungen zu erlangen.
Unter Verdacht stehen drei Rechtsanwälte aus Niedersachsen und Bremen und ein Dolmetscher, so Claudia Kück. Eine weitere, noch unbekannte, Person könne als Vermittler zwischen Asylsuchenden und den Beschuldigten agiert haben.
Der Vorwurf besagt, dass die Anwälte der Beamtin in geregelten Abständen Asylbewerber auch aus anderen Bundesländern zugestellt haben soll. Die meisten der Asylbewerber sollen Jesiden gewesen sein. Dabei legten die Rechtsanwälte den Antragstellern nahe, ihr Anliegen der Bamf-Stelle in Bremen vorzubringen. In zahlreichen Fällen solle die suspendierte Beamtin falsche Asyl-Anerkennungsbescheide ausgestellt haben, obwohl diese nicht für die Fälle zuständig war. Auch wurden Anträge von Menschen genehmigt, welche keinen Anspruch auf Asyl gehabt hätten.
Noch ist unklar, ob sich die Beschuldigten mit ihren Handlungen, bereichert haben. Die ehemalige Leiterin der Außenstelle in Bremen habe jedoch Restaurant-Einladungen erhalten.
Der Auslöser für die Ermittlungen war, dass eine Familie kurz vor der Abschiebung plötzlich einen positiven Asylbescheid erhalten hatte. Dieser Bescheid kam von der Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Bremen. Auch die sehr hoch angesiedelte Schutzquote von 96 Prozent in Bremen, gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 64 Prozent, machte stutzig. Das niedersächsische Innenministerium warf der Bamf Unregelmäßigkeiten vor. Nach Durchsuchungen in Büros, Kanzleien und Privatwohnungen, beschlagnahmten Staatsanwälte und Beamte der Zentralen Antikorruptionsstelle des Innensenators etliche Unterlagen.
Den Beschuldigten droht bei einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit bis zu fünf Jahre Haft.
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