Söder fordert Wiedereinführung der Testpflicht bei Einreise aus dem Ausland

Im Inneren ist Deutschland bald zu, aber Reisen ins Ausland bleiben weiter möglich. Allerdings gibt es eine Pflicht zur Quarantäne. Dem bayerischen Ministerpräsidenten reicht dies nicht und fordert daher verpflichtende Corona-Tests für Reiserückkehrer.

Auf eine Wiedereinführung der Testpflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland setzt sich Markus Söder ein. Nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts sagte er: “Wir brauchen am besten eine nationale Regelung, denn ich mache mir große Sorgen”. Besonders mit dem Blick auf Reisen zwischen Weihnachten und Neujahr gelte dies in den nächsten Wochen. „Sehr ernst“ genommen werden müsste daher das Thema Grenze und auch Urlaubsrückkehrer. Viele Flüge rund um die Feiertage sind nach Angaben von verschiedenen Flughäfen bereits ausgebucht.

Bereits im Sommer hätten Grenzgänger und Urlaubsrückkehrer das Virus nach Bayern gebracht, mahnte Söder. Und die Ansteckungszahlen in den Grenzgebieten sind nicht nur im Freistaat extrem hoch. “Die jetzige Rechtslage ist bei der Bundesebene so, dass es sozusagen eine Quarantäne-Pflicht gibt”, sagte Söder. Zwar werden inzwischen Bußgelder bei Verstößen verteilt, aber Bayern wolle noch einmal über eine Testpflicht mit dem Bund diskutieren.

Der Meinung vieler Politiker, dass der Lockdown am 10. Januar nicht aufgehoben werden wird, hat sich Söder ebenfalls angeschlossen. Dies sei abhängig davon, ob die ergriffenen Maßnahmen ausreichen, das Ziel einer Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zur erreichen. Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gelte diese ebenfalls. “Ich glaube nicht, dass es in den Schulen am 10. Januar einfach wieder so weitergeht.”

Ausgangssperre auch an Weihnachtstagen

Bereits gestern hatte der Ministerpräsident von Bayern angekündigt, die Beschlüsse, die auf der Bund-Länder-Schalte am Wochenende vereinbart worden sind, „maximal“ umzusetzen. Auch werde es eine strikte nächtliche Ausgangssperre im Angesicht der extrem gestiegenen Fallzahlen im gesamten Freistaat geben. Nur noch aus einem absolut triftigen Grund ist dann in der Zeit von 21 bis 5 Uhr ein Aufenthalt im öffentlichen Raum erlaubt. Dazu zählen medizinische Notfälle, der Weg zur Arbeit oder die Versorgung von Haustieren.

Söder machte noch vor der Kabinettssitzung klar, dass auch an den Weihnachtstagen die Ausgangssperre in der verabschiedeten Form gültig sei. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk sagte er: “Corona macht leider auch an Weihnachten nicht Halt oder Pause, und deswegen gelten die Regeln auch für die Feiertage. Das heißt: Jawohl, da gilt dann auch die Ausgangssperre.” Am Montag liegt die Gesamtinzidenz für das Bundesland bei rund 203 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Stärker von der Pandemie betroffen sind derzeit nur Thüringen und Sachsen.

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Martin Beier