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Sparkassen-Hammer: Kunden können Tausende von Euros erhalten

Sparkasse und Volksbanken: Kunden können im Schnitt 4.000 Euro Rückzahlungen erhalten. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsurteil und Berechnungen des Verbraucherschutzes hervor. Wichtig: Betroffene Kunden müssen einen entscheidenden Fehler vermeiden. Sonst ist die Chance auf das Geld verwirkt.

Viele Kunden der Sparkassen und Volksbanken wurden durch unzulässige Zinsanpassungen benachteiligt. Betroffene verloren so durchschnittlich 4000 Euro, schätzen die Verbraucherzentrale. Doch das Geld können sie zurückbekommen. Ein neuerliches Urteil des Bundesgerichtshofs stellt das klar. Kunden stehen außerdem Musterbriefe und Unterstützung der Verbraucherzentralen zur Verfügung.

Wer bekommt Geld?
Betroffen sind Kunden, die in den 90er und 00er Jahren sogenannte Premiumverträge mit den Sparkassen sowie den Volks- und Raiffeisenbanken abgeschlossen haben. Die Sparpläne trugen verheißungsvolle Namen wie „Vorsorgesparen“, „Vermögensplan“ oder „Bonusplan“ und „VRZukunft“. Den Kunden wurde versprochen, dass zum Sparzins Prämienzahlungen hinzukommen. Das klang attraktiv und lockte Hunderttausende in die Falle. Allerdings passten die Finanzinstitute die Kredite dieser Premiumverträge nach eigenem Ermessen an und sparten damit Zinsen, die eigentlich ihren Kunden zugestanden hätten. Der BGH stellte schon vor 20 Jahren fest, dass das unrechtmäßig war. Neu ist, dass nun höchstrichterlich festgelegt wurde, wie die Zinsen tatsächlich zu berechnen gewesen wären und dass den betroffenen Kunden eine Rückzahlung zusteht! Wichtig: Die Rückzahlung steht sowohl Kunden laufender Verträge zu als auch denen, die nach 2021 gekündigt wurden.

Wie viel Geld steht den Kunden zu?
Verbraucherzentralen schätzen, dass die Kunden der Premiumverträge über die Jahre im Schnitt um 4000 Euro betrogen worden sind. Wer sich davon betroffen sieht, sollte unbedingt mit der regionalen Verbraucherzentrale Kontakt aufnehmen. Die Verbraucherschützer den Bankkunden dabei, herauszufinden, wie viel Geld ihnen individuell zusteht und sie beraten, wie man es einfordert.

Vermeiden Sie unbedingt diesen Fehler
Auch die Geldinstitute haben auf das neue Urteil reagiert und machen ihren Kunden scheinbar attraktive Vergleichsangebote. Verbraucherschützer raten dringend dazu, diese Angebote genau zu prüfen. Denn oft sind die Neuberechnungen der Banken immer noch niedriger als das, was den Kunden nach Berechnung der Verbraucherzentralen zusteht. Wer ein solches Vergleichsangebot annimmt, verzichtet damit aber auf seine Rechtsansprüche. Eventuell gehen dann wieder mehrere Tausend Euro zu Gunsten der Banken verloren. Hier ist also höchste Vorsicht angesagt. Suchen Sie im Zweifelsfall immer die Beratung Ihrer regionalen Verbraucherschutzzentrale!

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Sara Breitner