Bei den Ermittlungen um den Anschlag auf die Pipelines von Nord-Stream am 26. September 2022 hat das Bundeskriminalamt eine Wohnung in Frankfurt (Oder) durchsucht. Eine Frau, die als Zeugin gilt, stand im Fokus der Durchsuchung.
Laut Informationen des WDR, NDR und der “Süddeutschen Zeitung” hat das Bundeskriminalamt eine Frau als Zeugin identifiziert, deren Wohnung in Frankfurt (Oder) durchsucht wurde.
Auf Anfrage bestätigte der Generalbundesanwalt die Durchsuchung bei einer “nichtverdächtigen” Person am 25. Mai. Es wird berichtet, dass es sich bei der Frau um die ehemalige Lebensgefährtin eines Ukrainers handelt, der nun unter dem Verdacht steht, am Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines beteiligt gewesen zu sein. Die Ermittler sollen ihr Mobiltelefon beschlagnahmt haben.
Die Zeugin und der Tatverdächtige sollen ein gemeinsames Kind haben. Aus diesem Grund sollen die Beamten eine DNA-Probe des Kindes genommen haben, um sie mit einer auf der Segeljacht “Andromeda” gefundenen DNA zu vergleichen.
Zuvor gab es Hinweise darauf, dass eine pro-ukrainische Gruppe von der besagten Jacht aus den Anschlag verübt haben könnte. Die Segeljacht ist bisher die aussagekräftigste Spur aus Sicht der Ermittler, die sie zum Umfeld des ukrainischen Militärs führt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass diese Spur von anderen absichtlich gelegt wurde, um den Verdacht auf die Ukraine zu lenken. Die Ermittlungen nehmen weiterhin Fahrt auf und werfen immer neue Fragen auf.
Noch im April zeigte sich die Bundesregierung in Sachen Nord-Stream-Anschlag zugeknöpft. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führe seit dem 10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung der Nord Stream-Gaspipelines in der Ostsee, heißt es in einer Antwort auf eine “Kleine Anfrage” des Bundestages.
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