Obwohl wir augenscheinlich im digitalen Zeitalter leben, in dem so gut wie nichts mehr ohne das Internet erledigt werden kann, gibt es immer noch zigtausende Haushalte in Deutschland, die mit einem zu langsamen Breitbandanschluss geplagt werden. Beschwerden gegen die verantwortlichen Breitbandanbieter verlaufen zumeist im Sand, und der Kampf für eine gerechte Behandlung, bei der man das erhält, wofür man bezahlt, erschien bisher ohne Aussicht auf eine Lösung. Ein neues Gesetz soll dem Problem Abhilfe schaffen.
Monatliche Rückerstattung
Zufolge einer neuen Regelung im deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) sollen Internetnutzer, die ein unzureichendes Internet von ihrem Anbieter erhalten, eine Rückerstattung von mindestens 10 Prozent der monatlichen Kosten erhalten. Dies gilt für diejenigen, die unter gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbandbreiten liegen, aber dennoch den vollen Preis für ihren Breitbandanschluss bezahlen. Aktuell steht Internetnutzern in Deutschland eine Bandbreite von mindestens 10 Mbit/s im Download, 1,7 Mbit/s im Upload und eine maximale Latenz von 150 Millisekunden zu. Um Haushalten in Deutschland die Möglichkeit zu geben, die eigene Bandbreite zu untersuchen, hat die Bundesnetzagentur sogar ein Online-Tool entwickelt, mit dem man den Internet-Anschluss zu Hause oder auf der Arbeit prüfen kann.
Nicht gut genug
Verbraucherschützern geht die Änderung im Regelwerk aber nicht weit genug. Zudem sehen sie auch zu viel Aufwand für Verbraucher, um die ihnen zustehenden Rückerstattungen zu berechnen und zu ergattern. In einer Mitteilung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbz) heißt es deshalb: „Zu langsames Internet ist ein echtes Ärgernis für die Verbraucher. Wenn die tatsächliche Geschwindigkeit deutlich unter der vertraglich zugesicherten Bandbreite liegt, müssen die Verbraucher einfach und schnell entschädigt werden. Wir schlagen einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der monatlich verrechnet wird, bis die Geschwindigkeit stimmt“. Die Pauschale von 15 Euro soll demnach ohne weitere Umstände, nach Vorlage des Beweismaterials für die unzureichende Bandbreite, an die betroffenen Internetnutzer ausbezahlt werden. Damit soll verhindert werden, dass Breitbandanbieter die Rückerstattung zu niedrig berechnen und die Ausbezahlung der Erstattung verzögern.
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