Todesinfusion in der Schweiz: Wissenschaftler Goodall (104) ist tot

Der Australier David William Goodall ist tot. Mit 104 ließ er sich am Donnerstag in der Schweiz eine tödliche Infusion vorbereiten und starb dann im Beisein seiner Enkelkinder. “Das dauert so schrecklich lange”, soll er vorm Einschlafen gesagt haben.

Wie der Schweizer “Blick” berichtet, soll der Australier nach der Infusion innerhalb von nur zwei Minuten eingeschlafen sein. Dennoch klagte er noch vor dem Herzstillstand: “Das dauert so schrecklich lange.” Goodalls Vertrauensarzt Philip Nitschke dazu: “Es ist das erste Mal, dass ein Patient über die langsame Wirkungszeit klagt, wenn das Mittel intravenös verabreicht wurde.”

Ein Sprecher der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Exit ließ mitteilen: “Er war ruhig und gelassen. Er wollte, dass alles so schnell wie möglich geht”. Als Begleitung habe der 104-jährige Wissenschaftler David Goodall sich die 9. Symphonie von Ludwig van Beethoven gewünscht. Zu diesen Klängen soll er „friedlich eingeschlafen“ sein, gab der Exit-International-Gründer Nitschke über Twitter bekannt.

Der Wissenaschaftler hatte beschlossen, seinem Leben ein Ende zu setzen, weil er den altersbedingten körperlichen Verfall nicht länger ertragen wollte. Da in Australien aktive Sterbehilfe verboten ist, flog Goodall um die halbe Welt um seinem Wunsch in der Schweiz nachgehen zu können. Er hoffte, mit diesem Schritt weltweit ein Zeichen pro Sterbehilfe setzen zu können. Am Mittwoch sagte Goodall bei seiner letzten Pressekonferenz in Basel: “Ich bin froh, morgen die Chance zu haben, es zu Ende zu bringen” und bedankte sich für die Möglichkeiten, die ihm die Schweiz eröffnet. “Ich will nicht mehr länger leben. Ich verliere mein Augenlicht und mein Gehör.”

2016 war Goodall berühmt geworden, weil er seine Tätigkeit an der Edith Cowan Universität in Westaustralien mit 102 nicht niederlegen wollte. Proteste und Solidaritätsbekundungen aus der ganzen Welt sorgten dafür, dass die Universität ihn weiter arbeiten ließ. Zwei Jahre später hatte der Botanikprofessor jedoch massiv abgebaut. Zu seinem 104. Geburtstag Anfang April erklärte er: “Ich bedauere es sehr, dieses Alter erreicht zu haben.”

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe gänzlich verboten. Töten auf Verlangen, also Sterbehilfe gemäß des Patientenwunsches durch eine Überdosis Medikamente oder eine Spritze wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Die indirekte oder passive Sterbehilfe kann dagegen straffrei bleiben: Etwa wenn ein unheilbar kranker Patient schmerzstillende Medikamente erhält, auch wenn die Nebenwirkungen seinen Tod beschleunigen können. Oder aber die sogenannte passive Sterbehilfe, die durch einen Verzicht lebensverlängernder Maßnahmen bei tödlich verlaufenden Erkrankungen definiert ist.

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Martin Beier