Tödlicher Unfall auf dem Fahrradweg

Am späten Freitagabend ereignete sich ein tödlicher Unfall mit einem herrenlosen Scooter auf dem Radweg. 

Ein Mann in Gelsenkirchen-Erle hatte am späten Freitagabend einen Unfall mit einem herrenlosen Scooter auf dem Radweg. Der Pedelec-Fahrer fuhr neben einer Hauptstraße, als er das Hindernis auf dem Asphalt offenbar nicht rechtzeitig bemerkte.

Nachdem sein Pedelec gegen den herrenlosen Scooter auf dem Radweg geprallt war, stürzte der 59-jährige Mann aus Gelsenkirchen-Erle zu Boden.

Obwohl das Unfallopfer bei Ankunft der Rettungskräfte noch in der Lage war, den Vorfall zu schildern, verschlechterte sich sein Zustand in der Klinik dramatisch und er verstarb kurz darauf aufgrund lebensgefährlicher Verletzungen. Die Polizei ermittelt weiterhin den genauen Hergang des Unfalls und versucht herauszufinden, wer den E-Scooter an der Unfallstelle ablegte. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Polizei Gelsenkirchen 0209-365 0 zu melden.

Bereits vor einigen Monaten kam es in Gelsenkirchen zu einem Zusammenstoß zwischen Pedelecs. Im September 2022, wurde eine 71-jährige Frau bei einer Kollision schwer verletzt. Ein unbekannter Radfahrer, der ihr auf dem Radweg entgegenkam, kollidierte mit ihr. Beide stürzten und der Unbekannte flüchtete von der Unfallstelle, ohne sich um die verletzte Frau zu kümmern.

Pedelecs sind in Deutschland sehr beliebt und werden immer häufiger auf deutschen Straßen gesehen. Pedelecs haben eine Motorunterstützung, die den Fahrer beim Treten unterstützt. In Deutschland dürfen Pedelecs bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h mit einer Motorleistung von maximal 250 Watt betrieben werden. Im Gegensatz zu E-Bikes oder E-Mountainbikes müssen Pedelecs durch das Treten der Pedale aktiviert werden, um die Unterstützung des Motors zu erhalten. Pedelecs werden auch als Elektrofahrräder bezeichnet und sind eine umweltfreundliche Alternative zum Auto für kurze bis mittellange Strecken.

Pedelecs müssen in Deutschland auf dem Fahrradweg oder, falls dieser nicht vorhanden ist, auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege sind in der Regel nicht erlaubt. Für Pedelec-Fahrerinnen und -Fahrer gilt die Helmpflicht nicht, allerdings wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen.

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  • Ja Unfälle sind nun einmal vorprogrammiert auch E-Fahrräder machen da keine Ausnahme. Wenn man bedenkt das diese E-Fahrräder sehr schnell sind ,für meine Begriffe gefährlich schnell. Die Gedankenlosigkeit beim Abstellen oder hinschmeissen irgendwo ,ist schon allarmierend. Wird natürlich nicht so Einfach sein einen Verantwortlichen (Täter) dingfest zu machen. Es muss ja nicht der letzte Benutzer gewesen sein . Könnte man an Hand der Benutzerdaten feststellen z.B. Abbuchung vom Handy.

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Sara Breitner