Verbraucherzentrale bestätigt: Weniger Menschen müssen jetzt Rundfunkbeiträge zahlen

Für Millionen von Deutschen ist die Rundfunkgebühr etwas, das sie eigentlich lieber nicht zahlen würden. Die Verbraucherzentrale hat in dieser Hinsicht jetzt gute Nachrichten: Wer in diesem Herbst ein Studium beginnt und BAföG-Empfänger ist, kann sich von der Zahlung befreien lassen.

Die meisten Haushalte in Deutschland müssen für die Möglichkeit, die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio empfangen zu können, Rundfunkbeiträge zahlen. Diese werden derzeit in vierteljährlichen Raten von 55,08 Euro fällig, und es ist sogar die Rede davon, die Gebühren ab 2025 zu erhöhen.

Nun gibt es aber eine gute Nachricht: Wer BAföG-Empfänger ist, muss keine Rundfunkbeiträge zahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin: Wenn Sie eine Wohnung mit anderen BAföG-Empfängern teilen, ist keine GEZ-Gebühr fällig. Ausgenommen ist auch, wer ein eigenes Zimmer im Studentenwohnheim hat, sofern es von einem öffentlichen Flur aus zugänglich ist – dann zählt das Zimmer als eigener “Haushalt”, auch wenn es kein eigenes Badezimmer hat, und es muss kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden.

Wenn Sie allerdings mit jemandem zusammenwohnen, der kein BAföG-Empfänger ist, ist der Rundfunkbeitrag trotzdem zu zahlen. Nur BAföG-Empfänger haben Anspruch auf die Befreiung, alle anderen Studierenden müssen weiterhin eine Gebühr pro Haushalt zahlen. Auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de können Sie Ihren Anspruch auf Befreiung prüfen und die notwendigen Formulare ausfüllen. Wenn Sie bereits in den Vorjahren und auch in diesem Jahr BAföG erhalten haben, können Sie sogar die in den letzten drei Jahren bereits gezahlten Rundfunkbeiträge zurückfordern.

Auch Nicht-BAföG-Empfänger können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen, allerdings nur unter bestimmten Umständen: Dazu gehören nachgewiesene Härtefälle oder gesundheitliche Probleme. Personen, die eine Behinderung mit einem Grad von 80 % haben, sowie Personen, die eine Sehbehinderung mit einem Grad von mindestens 60 % sowie das Merkzeichen RF haben, können ebenfalls eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen.

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Kai Degner