Der Staat scheint sich immer mehr Geld durch Strafzahlungen reinzuholen. Was viele nicht wissen: Ab jetzt droht für eine verbreitete Alltagshandlung ein 100.000 Euro-Bußgeld, nämlich für das Heckenschneiden. Denn Vögel und kleine Tiere, die in Gebüschen ihre Nester bauen, haben Schonzeit. Wer sich gerne im Garten verwirklicht, muss jetzt gut aufpassen. Ab März ist das Trimmen der Büsche streng verboten.
Die Höhe der Strafe kommt wie so oft auf das Bundesland an. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG) verbietet das Beschneiden von Hecken, Gehölzen und Sträuchern, wobei bei Verstoß folgende Strafen zu entrichten sind:
Diese Bundesländer machten keine Angaben: Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Der Höchstbetrag wird jeweils dann fällig, wenn eine ungefähr 100 Meter lange Hecke in einem geschützten Bereich abgeschnitten wird. Outdoor-Ordnungsfanatiker dürfen sich bei der Gemeinde erkundigen, ob sanfte Formschnitte erlaubt sind. Ausnahmen gibt es auch für Neubauten: Teilweise darf man dann sogar einen Baum fällen. Zur Sicherheit sollte man sich immer eine Genehmigung ausstellen lassen.
Die Schonzeit läuft bis Ende September. Außerhalb dieses Zeitraumes sollte man zweimal jährlich zur Schere zu greifen – das empfehlen die Garten-Experten. Abgesehen vom regelmäßigen Schnitt ist es auch wichtig, nur mit sauberem Werkzeug zu arbeiten, damit Krankheiten keine Chance haben. Wer seine Hecke liebt, sorgt außerdem für gute Bewässerung, Dünger und bekämpft Schädlinge und Unkraut.
In Deutschland gibt es verschiedene Vogelarten, die gerne in Hecken nisten. Eines der bekanntesten Beispiele ist wohl die Amsel – sie bevorzugt Gebüsche, da sie ausreichend Schutz vor Räubern bieten. Auch Rotkehlchen und Zaunkönige brüten gerne in Büschen. Die Bedingungen für eine erfolgreiche Aufzucht von Vogeljungen scheinen dort gut zu sein.
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Das war schon einmal vor ein paar Tagen Thema also Nichts Neues.