Ein Rechtsstreit um lebenserhaltende Maßnahmen für den französischen Wachkomapatienten Vincent Lambert beschäftigte jahrelang die Gerichte. In letzter Instanz sind nun die Eltern des 42-Jährigen gescheitert. Bei dem Unfallopfer wird nun die künstliche Ernährung eingestellt.
Für den französischen Koma-Patienten Vincent Lambert werden die lebenserhaltenden Maßnahmen gestoppt. Das Verfahren zur Einstellung der Behandlung wurden eingeleitet, teilte der behandelnde Arzt von der Uniklinik Reims der Familie Lamberts mit. Den Weg zur Beendigung der Behandlung hatte zuvor das Oberste Gericht Frankreichs freigemacht.
An der Uniklinik in Reims hatten die Mediziner die künstliche Ernährung für den früheren Krankenpfleger bereits vor gut einem Monat eingestellt, aber ein Berufungsgericht in Paris ordnete überraschend am selben Tag die Wiederaufnahme an. Nun befand der Kassationshof als oberste französische Justiz-Instanz, dass dieses Gericht nicht zuständig war. Die Richter ließen keine Rechtsmittel mehr zu. Seit einem schweren Autounfall vor elf Jahren befindet sich Lambert in einem vegetativen Zustand. Eine weitere Behandlung wäre nach Einschätzung „unverhältnismäßig“ und diene lediglich der künstlichen Verlängerung seines Lebens.
Sohn wird ermordet
Seit Jahren beschäftigt der Fall die Gerichte und ist eine immense Belastung für die Familie. Seine Frau und die sechs Geschwister waren immer für ein Ende der Maßnahmen eingetreten, die streng katholischen Eltern wollten ihren Sohn um jeden Preis am Leben erhalten. Vincent Sanchez, der behandelnde Arzt, bat in einer E-Mail an alle Familienmitglieder darum, dafür Sorge zu tragen, dass die Sterbebegleitung des Patienten so “friedlich, intim und persönlich wie möglich” verlaufen könne. “Ich hoffe, das ist jetzt der Epilog”, sagte Lamberts Schwester Marie-Geneviève. Sie sagte weiter, dass sie nun beruhigt sei, dass trotz Androhung neuer Prozesse der behandelnde Arzt nicht nachgegeben habe. Nichtsdestotrotz habe sie weiterhin Sorge, ob ihr Bruder denn nun auch wirklich in Ruhe sterben könne.
Am Freitag hatten die Eltern den Ärzten mit einer Klage wegen “vorsätzlicher Tötung” gedroht, wenn sie die künstliche Ernährung beenden sollten. Seine Mutter bat beim UN-Menschenrechtsrat in Genf um „Nothilfe“, da ihr Sohn ohne dessen Einschreiten „ermordet“ werde.
Papst mischt sich ein
Sie und ihr Mann waren vorher durch alle Instanzen gescheitert. Ihr Einspruch vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen das Vorgehen der Ärzte war ebenso abgelehnt worden wie der beim französischen Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht.
Durch den Fall dieses berühmten Koma-Patienten ist in Frankreich die Debatte um passive Sterbehilfe wieder angeheizt worden. Diese ist bei schwerstkranken oder –verletzten Patienten zulässig, wenn es keine Aussicht auf Besserung gibt und die Betroffenen nur noch künstlich am Leben gehalten werden. Im Mai hatte sich dazu auch der Papst persönlich geäußert und auf Twitter geschrieben, dass jedes Menschenleben “vom Beginn bis zu seinem natürlichen Ende” geschützt werden sollte. Rachel, die Frau von Lambert hatte immer wieder darauf verwiesen, dass ihr Mann keine künstliche Verlängerung seines Lebens gewollt habe. Es fehlte jedoch eine entsprechende schriftliche Patientenverfügung.
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