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Weiteres Reiseunternehmen insolvent: Mehr Urlaube müssen abgesagt werden

Die Insolvenz des Reiseveranstalter-Riesen FTI hat bei vielen deutschen Urlaubern für Ärger gesorgt. Jetzt gibt es eine weitere schlechte Nachricht: Das Reiseunternehmen und FTI-Tochter Flight Trading GmbH musste nun ebenfalls Insolvenz anmelden.

Schock für deutsche Urlauber
Die Nachricht von der Insolvenz des großen Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat die deutsche Reisebranche schwer getroffen. Nun folgt der nächste Schlag: Nach FTI Touristik und BigXtra Touristik hat jetzt auch die Flight Trading GmbH Insolvenz angemeldet.

Fluggesellschaften wie Sun Express, Eurowings und Condor betroffen
Die Flight Trading GmbH war für den An- und Verkauf und die Steuerung aller Flugkapazitäten der FTI Group zuständig. Sie verfügte über Charterverträge u.a. mit Sun Express, Eurowings und Condor. Mit der Insolvenz des Unternehmens sind diese nun alle nicht mehr gültig.

Auf Seiten der Fluggesellschaften müssen nun einige größere Planänderungen vorgenommen werden, die ihnen hoffentlich helfen werden, das durch die stornierten Charterflüge verlorene Geld zurückzugewinnen. Alle Buchungen ab dem 6. Juli sind storniert worden. Nach Angaben des Insolvenzverwalters von FTI sind davon rund 175.000 Pauschalreisen betroffen, die über FTI Touristik, Big Xtra Touristik und 5 vor Flug gebucht wurden, sowie auch einzelne Leistungen.

Rückerstattungen nicht für alle möglich
Die gute Nachricht für Pauschalreisende ist, dass der Deutsche Reiseversicherungsfonds (DRSF) mit den Vorbereitungen für den Erstattungsprozess begonnen hat. Es besteht jedoch die Sorge, dass einige derjenigen, die individuelle Leistungen gebucht haben, nicht so viel Glück haben könnten. Dazu gehören Kunden, die ein Fahrzeug über Drive FTI oder Cars and Camper gemietet haben. Diese Buchungen sind nicht durch den DRSF abgedeckt, und bereits gezahlte Gelder sind nun Teil der Insolvenzmasse. Ob am Ende eine Rückerstattung erfolgen wird, ist fraglich. Eine äußerst ärgerliche Situation für Urlauber, die in etlichen Fällen viel Geld für ihre Fahrzeugmiete bezahlt haben.

Wie das Online-Verbrauchermagazin Chip rät, sollten Verbraucher, die über Paypal bezahlt haben, eine Rückerstattung verlangen, während diejenigen, die ihre Kreditkarte benutzt haben, ihr Geld über das Cashback-Verfahren zurückfordern sollten. Für diejenigen FTI-Kunden, die nun einen neuen Mietwagen buchen müssen, haben Anbieter wie TUI ein spezielles Angebot aufgelegt, bei dem sie ihren Mietwagen zum gleichen Preis wie bei FTI mieten können.

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Kai Degner