Wer ab 1. März das neueste Geschenk vom Staat bekommt

Ab dem 1. März können wieder Millionen Menschen in Deutschland auf Entlastung hoffen. Ob auch Sie dazugehören, können Sie jetzt schon herausfinden: Einfach die aktuellen Gasrechnungen kontrollieren, denn bei dem “Heizgeschenk” handelt es sich um die mit Spannung erwartete Preisbremse.

Die Idee
Bürger und kleine sowie mittlere Unternehmen zahlen für 80 Prozent der prognostizierten Verbrauchsmenge Gas maximal 12 Cent je Kilowattstunde brutto. Die Menge wird in den meisten Fällen am Vorjahresverbrauch bemessen. Der Staat zahlt Differenz zwischen Marktpreis und Höhe der Preisbremse direkt an den Energieversorger, der wiederum dem Kunden den Betrag gutzuschreiben hat. Für die restlichen 20 Prozent der verbrauchten Gasmenge fällt der Marktpreis an, was zum Energiesparen animieren soll.

Und so funktioniert die Berechnung für Sie: Schauen Sie sich Ihren Vorjahresverbrauch in Kilowattstunden an, zusätzlich noch den aktuellen Arbeitspreis Ihres Versorgers. Diesen können Sie entweder direkt anfragen, oder Sie schauen in Verträgen, Abschlagszahlung und Jahresendabrechnungen nach.

Rechenbeispiele
Wer zum Beispiel in einer 50 Quadratmeter großen Wohnung wohnt und einen geschätzten Vorjahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden hat, profitiert vom Gaspreisdeckel nur für 4000 Kilowattstunden des aktuellen Verbrauchs – ab der 4001ten Kilowattstunde bezahlen Sie den vollen Arbeitspreis. 

Bei Bewohnern einer 100 Quadratmeter großen Wohnung mit einem geschätzten Jahresverbrauch von 12.000 Kilowattstunden bezieht sich die Gaspreisbremse nur auf die 9600 Kilowattstunden des aktuellen Verbrauchs, für die restlichen 2400 Kilowattstunden bezahlt man den vollen Arbeitspreis.

Wer in einem Einfamilienhaus lebt und jährlich 30.000 Kilowattstunden Gas nutzt, zahlt ab 1. März für die ersten 24.000 Kilowattstunden nur 12 Cent pro Kilowattstunde, darüber wird der volle Arbeitspreis fällig.

Achtung! Unbedingt prüfen, ob es einen günstigeren Gastarif für Sie gibt! Oft ermöglicht Ihr Anbieter einen Umstieg auf einen günstigeren Tarif, aber es gibt auch Alternativen, die Sie am besten online vergleichen. „Die Preise in der Gasgrundversorgung ist derzeit niedriger als die Preise für Sonderverträge“, erklärt Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.

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Author
Martin Beier