Wichtige Änderung für Nutzer von Kabel-Fernsehen

Wer gerne fernsehschaut, sollte jetzt tätig werden. Denn für 12 Millionen Haushalte greift bald eine Änderung beim TV-Empfang. Der Gesetzgeber hat nämlich beschlossen, das Nebenkostenprivileg abzuschaffen. Was das heißt und was es für Nutzer von Kabel-TV bedeutet, erfahren Sie hier.

Das Nebenkostenprivileg wird abgeschafft. Die Nutzer von Kabel TV haben eine Frist bis Juli 2024, um einen individuellen Vertrag abzuschließen. Handeln Sie nicht, fällt das TV-Programm unter Umständen plötzlich aus. Viele Kunden, insbesondere Mieter und Empfänger von Arbeitslosengeld, müssen mit neuen Kosten rechnen.

Was verbirgt sich hinter dem Nebenkostenprivileg?
Viele Mieter zahlen über ihre Nebenkosten automatisch für Kabel-TV mit, selbst wenn Sie dieses Angebot gar nicht nutzen. Erlaubt ist dieser Vorgang durch das sogenannte Nebenkostenprivileg der Vermieter. Dieses erlaubt eine Umlage der Kosten für die Signalbereitsstellung über die Betriebskostenabrechnung. In Anbetracht der heutigen Angebotsvielfalt hält der Gesetzgeber diese Regelung jedoch für veraltet. Daher wird das Nebenkostenprivileg zum Juli 2024 abgeschafft. Dann können bzw. müssen alle Haushalte selbst entscheiden, ob und für welches TV-Signal sie zahlen wollen.

Was passiert, wenn das Nebenkostenprivileg wegfällt?
Haushalte die bisher für Kabel-TV über die Nebenkosten gezahlt haben, werden das ab Juli 2024 nicht mehr tun. Entweder verzichten betroffene Mieter dann ganz auf das Angebot oder sie müssen einen individuellen Vertrag abschließen. Dadurch entfallen dann aber Preisvorteile von Sammelverträgen. Verbraucherschützer rechnen damit, dass der Service für betroffene Kabel-Kunden somit um zwei bis drei Euro pro Monat teurer wird.

Noch unangenehmer kann es für Empfänger von Arbeitslosengeld 2 werden. Wenn die Kabelgebühren als Nebenkosten bisher im Rahmen der Wohnkosten vom Amt bezahlt wurden, fallen diese ab 1. Juli 2024 voll und ganz der Privatperson zur Last. Für viele „Hartz 4“-Empfänger entsteht dadurch also Mehrkosten von acht bis zehn Euro pro Monat, wenn diese nicht aufs Kabelfernsehen verzichten wollen.

Welche Alternativen gibt es?
Verbraucher können statt über Kabel auch mit einer Satellitenschüssel ihr Fernsehprogramm empfangen. Diese hat hohe Anschaffungskosten und einen Montageaufwand, den nicht jede Wohnsituation ermöglicht. Dafür können mit ihr unverschlüsselte Sender ohne laufende Kosten empfangen werden. IPTV-Angebote und Streamingdienste können eine weitere Alternative sein. Die Auswahl ist groß. Betroffene Mieter tun gut daran, sich frühzeitig zu informieren, welches Angebot am besten zu ihren Bedürfnissen passt.

Kommentare anzeigen

  • Vergessen wurde wohl mit Absicht das DVB-T2. Das benötigt weder höhere Anschaffungskosten, noch laufende Kosten. Sicher - das werbeüberladene Privatfernsehen bekommt man dann nicht. Aber ist es denn anstrebenswert, immer wieder Wiederholungen zu sehen, wo noch um D-Mark gespielt wird?

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Sara Breitner