Wichtige Änderung für Personalausweise und Reisepässe

Die Urlaubszeit steht vor der Tür und die meisten Reisenden werden wohl nachsehen müssen, ob ihre Reisepapiere eine Erneuerung benötigen. Ab 1. Mai gilt allerdings eine neue wichtige Regel, die jeder berücksichtigen muss, der einen neuen Reisepass oder Personalausweis benötigt. Die Neuregelung betrifft nämlich Passbilder, die man bisher im physischen Papierformat mit sich gebracht hat. Ab nächsten Monat sind diese, mit einigen wenigen Ausnahmen, nicht mehr zulässig. Stattdessen sollen die zuständigen Beamten mit digitalen Passbildern präsentiert werden.  

Behörden können nicht mithalten 

Die Neuregelung in Bezug auf die Passbilder soll dazu dienen, die Entbürokratisierung und Digitalisierung in Deutschland zu beschleunigen. Im Ausgangspunkt war gedacht, dass die digitalen Bilder direkt bei den Behörden aufgenommen werden sollen. Dies hat sich aber als illusorisch gezeigt, denn die meisten Ämter in Deutschland können dem zusätzlichen Aufwand nicht nachkommen. Zudem kommen Beschwerden von insbesondere kleineren Fotostudios hinzu, die mit der neuen Regelung einen Großteil ihrer Kunden und damit ihren Unterhalt verlieren. Stattdessen sollen die digitalen Bilder jetzt auf Smartphones oder andere digitale Datenträger geladen werden, bevor man sie an die Behörden aushändigt.  

Mehrere Ausnahmen 

Seitens einiger Behörden hinkt man allerdings noch den notwendigen Digitalisierungsansprüchen für die neuen Personalausweise und Reisepässe hinterher. Diesen Nachzüglern hat das Bundesinnenministerium jetzt einen Aufschub bis zum 31. Juli gegeben. Bundesbürger, die sich gegen die digitalen Passbilder streben, haben außerdem die Möglichkeit, noch im April Papierbilder anfertigen zu lassen, obwohl sie erst nach dem 1. Mai ihre neuen Identifikationspapiere beantragen. Für die neuen digitalen Passbilder gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Papierfotos: 

Das Format ist immer 35 x 45 mm. 

Das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorgelegt werden. 

Das Bild des Antragstellers muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein, während der Hintergrund einfarbig, hell und ohne Muster sein muss. 

Der Fotograf soll beachten, dass bei der Aufnahme ein neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund beibehalten werden. Die Augen müssen offen direkt in die Kamera blicken und das Gesicht soll mittig im Bild erscheinen. 

Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig. 

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  • Typisch ist mal wieder der Satz: "Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig." Eine Steigerung - und die logische Schlussfolgerung - daraus lautet: Messerstechereien und Morde anderer Vorgehensweisen sind nur aus religiösen Gründen ZULÄSSIG."
    Ich wünsche eine gute Nacht.

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Alexander Grünstedt