Wie von der Ampelkoalition versprochen, schreitet die Digitalisierung in Deutschland voran. Damit verbunden, sind massive Änderungen bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen. Diese Neuerungen sollten Sie kennen.
Bald müssen alle Personalausweise und Reisepässe mit einem digitalen Passbild beantragt werden. Das gilt sowohl bei Erstbeantragung eines Ausweises als auch bei Erneuerung, wenn der alte Pass oder Personalausweis abgelaufen sind. Bis auf weiteres besteht noch eine Übergangsfrist, aber zum 1. Mai 2025 werden ausgedruckte Passfotos nicht mehr akzeptiert werden. Konkret heißt das: Der Fotograf wird Ihr Passbild elektronisch an die Behörden übertragen.
Für den Service muss man spätestens ab 2025 also ein Fotostudio finden, das über die nötige Technik und Schnittstelle verfügt. Dort erhalten Sie dann zusätzlich zum ausgedruckten Foto einen QR-Code, den Sie bei den Behörden vorlegen müssen. Über diesen erhält die Behörde dann Zugang zu Ihrem Foto in einer autorisierten Sicherheitscloud.
Manche Behörden bieten auch an, das Foto direkt bei Beantragung des Passes oder Ausweises zu machen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Beantragungsstelle mit der geeigneten Kameratechnik für biometrische Fotos ausgestattet ist.
Ziel der Maßnahme ist es, die Echtheit von deutschen Ausweisdokumenten zu sichern. Durch die direkte Übermittlung des Passbildes an die Beantragungsstelle sollen Identitätsfälschungen vermieden werden. Konkret soll verhindert werden, dass jemand selbst ein Foto erstellt und manipuliert, bevor er es zur Passbeantragung einreicht. Der deutsche Reisepass gehört damit weiterhin zu den fälschungssichersten Ausweisdokumenten der Welt. Er ist deshalb international anerkannt und erlaubt die unbürokratische Einreise in viele Länder, für die Menschen mit anderen Nationalitäten teure Visa kaufen müssen. Das soll auch in Zukunft so bleiben.
Hohe Strafen bei Nicht-Beachtung der Ausweispflicht möglich
Kein Bürger kommt umhin, sich mit der Beantragung seines Ausweises zu beschäftigen. Denn in Deutschland besteht eine allgemeine Ausweispflicht. Das heißt, jeder Staatsbürger über 16 Jahre, ist verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und immer griffbereit zu haben. Das kann der Personalausweis oder der Reisepass sein. Wer die Ausweisdokumente nicht rechtzeitig erneuert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut Gesetz kann dieses in einer Höhe von bis zu 3000 € anfallen. Zum Glück wird dieser Höchstsatz nur in sehr seltenen Fällen ausgesprochen.
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So ein Blödsinn dass man das Ausweis Dokument immer dabei haben muss. Wir haben zwar eine Ausweis Pflicht in Deutschland aber noch lange keine Mitführpflicht.