Gastwirte mussten im Zuge der Bekämpfung der Pandemie ihre Betriebe schließen, manche schon seit einem Jahr. Neben dem wirtschaftlichen Schaden droht nun vielen der Lizenzverlust. Diese erlischt automatisch, wenn ein Jahr lang eine Gaststätte nicht geöffnet hat. Heute ist für viele Stichtag.
Viele Gastronomiebetriebe haben seit Monaten geschlossen. Es lohnt sich für die meisten nicht, wenn Kunden nur zum Essen abholen kommen. Die Mitarbeiter sind in der Regel in Kurzarbeit, oft heißt es Warten auf die Corona-Hilfen. Und jetzt kommt noch eine überraschende Warnung vom Amt hinzu. Denn wer ein Jahr lang seinen Betrieb ununterbrochen geschlossen hat, dem droht nun die Erlöschung der Gaststättenerlaubnis. Vor allem Kneipen, Bars und Clubs sind davon betroffen, denn viele sind nicht erst seit dem letzten Lockdown geschlossen, sondern durchgehend seit dem vergangenen März.
So sind alle 75 Gastronomiebetriebe durch die Stadtverwaltung Bad Waldsee angeschrieben und gewarnt worden. Das Schreiben trägt den Betreff: „Wichtige Information: Erlöschen der Gaststättenerlaubnis nach einem Jahr Betriebsschließung”. Dieses liegt der “Schwäbischen Zeitung” vor. Darin werden die Besitzer der Betriebe darauf hingewiesen, dass “nach Paragraf 8 Gaststättengesetz die gaststättenrechtliche Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb ein Jahr lang nicht ausgeübt hat.” Auch Corona-bedingte Schließungen gehören nach Angaben des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg mit dazu.
Verärgert zeigen sich die Gastwirte, die ums Überleben kämpfen. Derweil versucht die Stadtverwaltung zu beschwichtigen. „Wir wollten die Wirte mit diesem Informationsschreiben sicher nicht ärgern, im Gegenteil, wir sehen das Schreiben als Unterstützung, um zu verhindern, dass die Löschfrist greift. Um diese Meldung so formlos wie möglich zu ermöglichen, haben wir im Schreiben als Rückmeldung bewusst einen unbürokratischen Anruf oder eine Mail angeboten”, zitiert die “Schwäbische Zeitung” eine Sprecherin der Stadtverwaltung.
Corona gilt als “wichtiger Grund”
Auf das Gaststättengesetz hingewiesen hat seine Mitglieder auch der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern, „wonach die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.”
Das Wirtschaftsministerium Bayern hat dem Verband bestätigt, “dass auch die Corona-Maßnahmen einen wichtigen Grund darstellen, da es sich um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden des Betroffenen handele. Ein Antrag auf Fristverlängerung könne daher gestellt werden. Insbesondere bei Diskotheken und Clubs werde das erforderlich sein.”
Die ersten Betriebe, die in der Pandemie schließen mussten, waren in der Tat die Clubs. „Und werden die letzten sein, die wieder öffnen dürfen”, wie der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) mitteilte. Da es keine automatische Verlängerung der Frist gibt, sondern formell beantragt werden muss, ist bei den Unternehmen Eile geboten. Denn für Wirte, die seit dem ersten Lockdown schon geschlossen haben, läuft diese Frist heute ab.
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