Wunderheiler in Österreich verabreicht Infusion – Patient stirbt qualvoll

Weil er sich nach einem Schlaganfall nicht richtig erholt hatte, suchte ein 61-Jähriger Hilfe bei einem Alternativmediziner. Der Wunderheiler setzte eine Spritze mit fatalen Folgen.

Der 61-jährige Tätowierer Erwin S. erlitt in Folge der Spritze einen Herzinfarkt. Sein Zustand verschlechterte sich so rapide, dass er kurz darauf starb. Seine Witwe kämpft nun um Gerechtigkeit für ihren Mann. Doch aus rechtlicher Sicht ist der Fall noch nicht geklärt.

Die 53-jährige Witwe sprach nun im TV über ihre unfassbare Geschichte. „Nach einem überstandenen Schlaganfall hatte er einen Stent bekommen“, erzählt sie über ihren verstorbenen Mann. Ein halbes Jahr später habe er einen Wunderheiler aufgesucht. Der sogenannte Alchemist habe ihn zunächst mit einer Wünschelrute und Kräutermitteln behandelt. Dann habe ein Arzt, der mit ihm zusammenarbeitet, den Raum betreten und Erwin S. eine teure Infusion mit Katzenkralle nahegelegt.

Eine Woche später erhielt der 61-Jährige die Kräuterspritze. Unmittelbar danach setzten eindeutige Symptome eines Herzinfarkts ein. „Mein Mann begann sofort zu schwitzen, spürte Beklemmung auf der Brust und lief rot an“, erinnert sich die Witwe im Interview. Der Arzt habe danach eine weitere Spritze mit Ginkgo angesetzt und Erwin S. geraten, sich auszuruhen. Der 61-Jährige schaffte es nur mit letzten Kräften und am ganzen Körper zitternd nach Hause.

Schließlich ging es dem Tätowierer so schlecht, dass richtige Mediziner hinzugezogen wurden. Im Krankenhaus stellten die Ärzte dann einen Vorderwandinfarkt fest. Erwin S. erlitt einen weiteren Schlafanfall mit anschließendem Hirnschaden. Die Ärzte hätten ihn in ein künstliches Koma versetzt. Wenige Wochen später starb der 61-Jährige Familienvater. Die behandelten Ärzte vermuteten einen Zusammenhang zwischen der Infusion und dem schweren Krankheitsverlauf.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem Wunderheiler und seinem begleitenden Arzt werden fahrlässige Tötung vorgeworfen. Grundsätzlich ist es in Österreich verboten, nicht zugelassene Arzneimittel wie Katzenkralle intravenös zu verabreichen. Ob das für ein Urteil reicht, ist unklar. Bislang gilt die Unschuldsvermutung.

Offenbar ist Erwin S. nicht das einzige Opfer der beiden Alternativheiler. In einem anderen Fall wird ihnen vorgeworfen, den Tod einer 14-Jährigen Krebspatientin verursacht zu haben. Die Witwe von Erwin S. vermutet, dass die beiden Männer schon mehrere Menschen auf dem Gewissen haben. Die Praxis sei immer gut besucht gewesen. Der Arzt selbst habe außerdem gesagt, dass er seit 14 Jahren derartige Spritzen verabreiche.

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Sara Breitner