Die Bundespolizei hat offenbar einen Fragebogen für Ausländer genutzt, der die Möglichkeit eines Asylgesuchs unberücksichtigt lässt. Das Papier werde Ausländern bei der Einreise vorgelegt, wenn deren Identität nicht geklärt ist, berichtet der “Spiegel”.
Vier Antworten sind möglich: ein Besuch bei Bekannten oder Verwandten, eine Urlaubsreise, eine Geschäftsreise oder eine Arbeitsaufnahme. Was nicht angekreuzt werden kann, ist ein Asylgesuch. Kritiker fürchten, dass Zurückweisungen an den Grenzen durch den Fragebogen einfacher werden könnten – auch dann, wenn ein Asylanspruch bestünde.
Das Bundesinnenministerium erklärt nun auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Carla Bünger (Linke), dass die Verwendung des Vordrucks “nicht vorgeschrieben” sei. Er diene als “Arbeitshilfe und damit der Verfahrensökonomie”. Ein Asylgesuch könne bei späteren Befragungen vorgebracht werden.
Bünger hält das für eine Schutzbehauptung. Entweder wisse Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), dass die Bundespolizei Schutzsuchende zurückweise und nehme diese Rechtsbrüche hin. “Oder es ist ihr egal und sie ignoriert alle klaren Hinweise auf eine rechtswidrige Praxis, was ebenso unverantwortlich wäre”, sagte Bünger.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Grenzschild Bundesrepublik Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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