Die Bundesregierung kann bislang auf nur wenige Erfolge beim Abschluss von Migrationsabkommen verweisen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsgruppe der Linken hervor, über die die “Neue Berliner Redaktionsgesellschaft” (Donnerstagausgaben) berichtet.
Danach gibt es neben den Migrationsabkommen mit Indien und Georgien eine “Migrationspartnerschaft” mit Marokko, die jedoch nicht auf verbindlichen Verträgen beruht. Mit Moldau, Usbekistan, Kirgistan, Kenia, Kolumbien, Ghana und den Philippinen würden Gespräche geführt, heißt es weiter. Mit Usbekistan sollen die Verhandlungen über ein Migrationsabkommen “zeitnah beginnen”, mit Kenia könnte eine Vereinbarung im September unterzeichnet werden. Vereinbarungen mit dem Irak hingegen basierten auf “vertraglosen Verfahren”, von denen Menschenrechtsgruppen befürchten, dass sie auch zur Abschiebung von Jesiden führen könnten.
Über die mögliche Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten gab die Bundesregierung keine Auskunft. Die fluchtpolitische Sprecherin der Bundestags-Linken, Clara Bünger, erklärte gegenüber der “Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft”: “Während Verhandlungen mit bestimmten Drittstaaten, wie etwa Irak, handfeste Konsequenzen haben, scheint es sich bei anderen `Vereinbarungen` um nicht viel mehr als heiße Luft zu handeln.” Die Ampel spreche lieber von “positiver Dynamik”, statt von konkreten Ergebnissen, “die es sehr wahrscheinlich auch gar nicht gibt”.
Migrationspartnerschaften können nach Auskunft der Bundesregierung auch auf “gemeinsame(n) Absichtserklärungen” oder auf anderweitiger “Etablierung bilateraler Arbeitsstrukturen” basieren. Mit Marokko beispielsweise seien solche Strukturen geschaffen worden. Eine bilaterale interministerielle Arbeitsgruppe soll zweimal pro Jahr tagen und sich über alle Aspekte der Migration austauschen.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Flüchtlinge vor einem Grenzzaun (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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