Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Förderrichtlinie geändert, damit Drohnen, die zur Rettung von Rehkitzen eingesetzt werden, nun auch bei der Suche nach verendeten Wildschweinen helfen können. “Die Afrikanische Schweinepest müssen wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen – insbesondere, um unsere schweinehaltenden Betriebe zu schützen”, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am Mittwoch.
In der Krise sei Pragmatismus gefragt: “Daher habe ich angewiesen, die zur Rehkitzrettung angeschafften Drohnen schnell und unbürokratisch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zuzulassen. Es wäre ein schlechter Witz, vorhandenes Gerät aufgrund starrer Regeln nicht nutzen zu können.”
Das BMEL hatte 2021 ein Förderprogramm von Drohnen zur Wildtierrettung initiiert, etwa um Felder vor der Ernte durch Mähdrescher nach Rehkitzen abzusuchen. Gefördert werden Drohnen mit Wärmebildtechnik, die grundsätzlich auch für die Suche nach verendeten Wildschweinkadavern geeignet sein.
Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. In der Förderrichtlinie wurde nun der Einsatzzweck dahingehend erweitert, dass die geförderten Geräte auch zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) genutzt werden können.
Die ASP ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Seit 2014 verbreitet sie sich in Europa, wobei vor allem östliche Länder betroffen sind.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Wildschutzzaun gegen Afrikanische Schweinepest (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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