Thüringer Landrat will Arbeitspflicht für Asylbewerber ausweiten

Der Landrat des Thüringer Saale-Orla-Kreises, Christian Herrgott (CDU), plant eine Ausweitung der Arbeitspflicht für Asylbewerber, die in Sammelunterkünften leben. “Als ersten Schritt würde ich anstreben, die Arbeitspflicht auf die Asylbewerber, die nicht in Gemeinschafts-, sondern in Einzelunterkünften leben, auszuweiten”, sagte Herrgott der “Welt” (Montagsausgabe). “Da sind uns zurzeit noch die Hände gebunden.”

Herrgott ermunterte die Politik in anderen Landkreisen, ebenfalls über die Einführung einer Arbeitspflicht nachzudenken: “Ich kann nur dafür werben, vor Ort zu schauen, wie die Arbeitspflicht umsetzbar ist; es gibt ja auch Landkreise ohne oder mit nur einer kleinen Gemeinschaftsunterkunft. Mich erreichen viele Anfragen von Landratskollegen, auch außerhalb Thüringens, die wissen wollen: Wie macht ihr das, wie setzt ihr das konkret um? Das muss man sich immer im Einzelfall anschauen. Aber ich glaube, auch aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen, dass die Menschen erwarten, dass Recht und Gesetz konsequent umgesetzt werden.”

Der Landrat verteidigte die mögliche Kürzung von Leistungen um bis zu 180 Euro, sollten sich Asylbewerber der Arbeitspflicht verweigern: “Die Kürzung von Leistungen ist ein Mittel, das das Gesetz bei unbegründeter Ablehnung ausdrücklich vorsieht. Aber natürlich wird erst einmal das Gespräch gesucht, ehe Leistungen gekürzt werden, denn es ist nicht unser Ziel, zu sanktionieren. Vielmehr wollen wir einen positiven Anreiz dafür setzen, eine Tagesstruktur zu entwickeln, sich auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren und einen Job zu finden, der vernünftig vergütet wird.”

Dass Kritiker aus dem linken Spektrum ihm “Zwangsarbeit” vorwerfen, bezeichnete Herrgott als “erwartbare Kritik vom sehr linken Rand”, die man aushalten müsse. “Und es ist ausdrücklich weder eine `Zwangsarbeit`, noch sind es `Hungerlöhne`”, sagte der Christdemokrat mit Blick auf den vorgesehenen Stundenlohn für einfache Arbeiten. “Die 80 Cent sind kein Lohn, sondern eine Aufwandsentschädigung, die zusätzlich zum normalen Leistungsanspruch gezahlt wird. Ich glaube auch, vier Stunden gemeinnützige Tätigkeiten pro Wochentag sind keine `Zwangsarbeit`, sondern für jeden gesunden Volljährigen eine machbare Aufgabe.”

dts Nachrichtenagentur

Foto: Asylbewerberunterkunft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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