Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, wie am Montag bekannt gegeben wurde. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.
dts Nachrichtenagentur
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