In Zeiten, in denen alles immer teurer wird, ist ein kleines Extra an Geld immer willkommen. Vor allem, wenn es sich um Geld handelt, das für Millionen von Menschen einfach zur Verfügung steht und relativ leicht beantragt werden kann.
Sie erhalten 123 Euro im Jahr, steuerfrei, wenn Sie nur ein Kästchen ankreuzen. Klingt gut? Doch Millionen von Deutschen nehmen dieses Geld nicht in Anspruch. Das könnte daran liegen, dass sie vielleicht nicht wissen, dass sie anspruchsberechtigt sind.
Am 1. Januar 2024 trat das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft und brachte eine große Änderung bei den Anspruchsvoraussetzungen für die Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese war ursprünglich dafür gedacht, dass Geringverdiener Vermögen aufbauen oder sich ein Eigenheim leisten können. Mit dem neuen Gesetz haben nun auch Bezieher mittlerer Einkommen – rund 17,3 Millionen Deutsche – Anspruch auf die Förderung.
Wer ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro oder weniger im Jahr hat, kann eine satte Zulage auf sein Erspartes bekommen. Wie der Focus online erklärt, kann Ihr Bruttoeinkommen etwas höher sein – was zählt, ist Ihr Einkommen nach Abzug aller Vorsteuerbeträge und Werbungskosten. Dann brauchen Sie nur noch Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie aus Ihrem Lohn in einen vermögensbildenden Sparvertrag einzahlen wollen, und das entsprechende Kästchen in Ihrer Einkommensteuererklärung anzukreuzen.
Mehrere Arten von Sparverträgen kommen für eine jährliche Förderung durch den Staat in Frage: Fondssparpläne, Banksparpläne und Bausparverträge. Sie können sogar sowohl eine Kapitalanlage haben als auch für ein Haus sparen. In Ihre Kapitalanlage können Sie jährlich bis zu 470 Euro einzahlen, wofür Sie eine Zulage von 9 %, d. h. 43 Euro, erhalten. Beim Bausparen liegt der Satz bei 20 % und es können jährlich bis zu 400 Euro angespart werden, was eine Zulage von bis zu 80 Euro ergibt.
Wichtig ist, dass Ihr Bausparvertrag für vermögenswirksame Leistungen (VL) zugelassen ist. Die Förderung gibt es nicht für Altersvorsorgeverträge, wie Riester oder Pensionskassen.
Außerdem sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass Sie eine Weile auf Ihr Geld warten müssen: Obwohl die Zulage auf jährlicher Basis berechnet wird, wird das Geld erst nach 7 Jahren in Form eines Einmalbetrages auf Ihren Sparvertrag überwiesen. Der Gedanke dahinter ist, dass Sie in dieser Zeit tatsächlich etwas Geld in Ihren Ersparnissen aufbauen können, das “Vermögen”, das das neue Gesetz vorsieht. 123 Euro pro Jahr für eine relativ kleine Investition zu erhalten, ist dennoch eine gute Aussicht, auch wenn man eine Weile warten muss, bis man sie bekommt.
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